Jahrgang 
1927
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Die Erziehungskrisis der Gegenwart, vom jüdischen Standpunkt gesehen

unter lebhaftem Interesse der sehr zahlreich erschienenen Elternschaft einer eingehenden Betrachtung unterwarf. Seine lehrreichen Ausführungen gipfelten in folgenden Grund- gedanken: Die führenden Geister der zeitgenössischen Pädagogik fordern eine gebundene Freiheit ganz in Ubereinstimmung mit dem überlieferten judentum, das ja auch nur den für frei hält, der seinen Lebenswandel dem göttlichen Gesetze gemäß gestaltet. Der in der heutigen Erziehung vielfach zu beobachtende Mangel anEhrfurcht vor dem Ge- bhalte historischer Objektivität ist um so bedauerlicher, als 2πρ☛ 0 νο die erste Voraus- setzung für den Glauben an die Wahrheit unserer heiligen Überlieferung ist. Sollen jüdisches Haus und jüdische Familie auch weiterhin ein Bollwerk des Gesetzes bleiben, dann müssen wir die von außen auf unsere Zöglinge eindringenden trübenden und zerstörenden Einflüsse mit aller Entschiedenheit abwehren und im Sinne der richtunggebenden zeitgenössischen Pädagogen uns gegen die ungehemmte Weiter- entwicklung individualistischer Bestrebungen stemmen. In inniger Zusammenarbeit von Schule und Haus kann der Autoritätslosigkeit und der altklugen Lebenssouveränität erfolgreich entgegengewirkt werden.

c) Sprechstunden der Lehrer.

Jeder Lehrer und jede Lehrerin hatwöchentlich eine Sprechstunde im Schulhause, in der sie den Eltern für Auskunfterteilung über die Schüler zur Verfügung stehen. Wirbitten die Eltern unserer Kinder dringend, von dieser Gelegenheit zur Rücksprache mit den Lehrern und Lehrerinnen frühzeitig und dauernd, aber nicht erst, wenn das Schuljahr schon weit vorge- schritten ist, oder gar erst kurz vor seinem Ende Gebrauch zu machen. Nur so sind sie in der Lage, mangelhaften Leistungen oder unangemessenem Betragen ihrer Schutz- befohlenen erfolgreich vorzubeugen. Sollen über die Leistungen in einem einzelnen Unterrichtsgegenstand Erkundigungen eingeholt werden, so wende man sich an den Fachlehrer; handelt es sich um die Gesamtleistungen oder das Gesamtverhalten eines Schülers, dann ist zunächst der Klassenleiter zuständig, nötigenfalls auch der Direktor. Es muß jedoch verlangt werden, daß ein Besuch der Eltern spätestens tags zuvor ange- meldet wird, damit der Klassenleiter die zu einer erschöpfenden Auskunft erforder- lichen Erkundigungen bei den einzelnen Fachlehrern rechtzeitig einziehen kann. Während der Pausen können jedoch Elternbesuche nicht angenommen werden, weil der Unterrichtsbetrieb dadurch gestört würde. In den letzten vier Wochen vor Schluss des Schuljahres kann Auskunft über Aussicht auf Versetzung nicht mehr gegeben werden. ÜUber diese wird auf Grund der amtlichen Bestimmungen nach gewissenhaften Erwägungen und eingehenden Beratungen des Direktors mit sämtlichen Lehrern der Klasse durch Konferenzbeschluss entschieden. Ein solcher Beschluss ist aber auch un- widerruflich und kann nachträglich nicht geändert werden, weshalb jeder dahin zielende Versuch nutzlos ist. Auch die versuchsweise Versetzung eines Schülers in die nächst- höhere Klasse ist unzulässig.

Sprechstunden des Direktors. Während der Schulzeit täglich in der sechsten Unterrichtsstunde im Amts- zimmer; außerdem nach Vereinbarung zu anderen Stunden. Fernruf der Schule: Carolus 46436.