e.) Befreiung vom technischen Unterricht. Befreit waren von der Teilnahme an:
8 Turnen V Spielen Nadelarbeit Zeichnen V In der Realschule 7 3—— Schüler
ae V———— ——
im Lyzeum 11— 1 3 Schülerinnen
f.) An wahlfreiem Unterricht nahmen teil: Hebräisch: sämtliche Schüler der Realschule bis auf einen.
Kurzschrift: Realschule Lyzeum U II 27 Schüler 17 Schülerinnen O Ill 43„ 25 Schülerinnen
Instrumentalmusik: 10 Schüler der Realschule. g.) Schulgeld. Das Schulgeld ist gegenwärtig nach Gruppen gestaffelt und beträgt
a) Für Gemeindemitglie der b) Für Nichtmitglieder 1. Gruppe jährlich Mk. 350.— Mk. 350.— 2.„„„ 275.—„ 250. 3.„„„ 200.— Von diesen Sätzen genießt 25% Ermäßigung jedes zweite Kind desselben Haushaltes 50%.„„ dritte„„„ Volle Schulgeldfreiheit genossen 47 Kinder von Gemeindemitgliedern, während Ermäßigungen 72 Kindern„„ und 67„„ Nichtmitgliedern zuteil wurden.
h) Schülerversicherung.
Seit dem Beginn des Berichtsjahres hat sich unsere Schule dem Vertrage an- geschlossen, den der Herr Minister mit dem„Verband der öffentlichen Versicherungs- anstalten in Deutschland“ abgeschlossen hatf. Ihm zufolge sind alle unsere Zöglinge ohne Ausnahme gegen einen jährlichen Versicherungsbeitrag, der noch nicht die Hälfte des bisherigen beträgt, zwangsläufig versichert gegen Schulunfälle: 1. auf dem Schul- grundstück; 2. ausserhalb des Schulgrundstücks bei Veranstaltungen der Schule; 3. auf dem Schulwege.
i) Urlaubsgesuche
für Schüler sind rechtzeitig vorher einzureichen: beim Klassenleiter, wenn es sich um einen einzelnen Tag der Unterrichtszeit handelt, beim Direktor, sofern mehrere Tage in Frage kommen. Bei Gesuchen um Erholungsurlaub muss auch der Schularzt gehört werden, der wöchentlich zweimal in der Schule Sprech- stunde hält. Im Anschluss an den Beginn oder den Schlub der Ferien kann jedoch nur in den allerdringendsten Fällen(ärztliche Anordnung) Urlaub gewährt werden. Soll ein Schüler die Schule vorzeitig verlassen, so muss er durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor schriftlich abgemeldet werden. Ein Abgangszeugnis wird nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt, nachdem alle Verpflich- tungen gegen die Schule erfüllt sind.


