Jahrgang 
1914
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54 VII. Mitteilung an die Schüler und an deren Eltern.

1.

Die Gefahren, die durch die überhandnehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage ge- treten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, dass durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften ver- breitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart ver- wirrt worden ist, dass sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich straf- baren Handlungen haben hinreissen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Übel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fasst allen Schulen finden sich reichhaltige Bücher eien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewusstsein ihrer Verant- wortung die Lesestoffe ihrer Kinder einschliesslich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte Wandern hässlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, dass dem Übel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwickelung eignen. Zu diesem Zweck werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmann'schen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. F. Johannesson Was sollen unsere Jungen lesen? wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Wegweiser dabei dienen können.

2.

Die Eltern unserer Schülerinnen seien auf den Erlass des Herrn Ministers vom 11. Oktober 1913 aufmerksam gemacht. Der Erlass bestimmt, dass die Abiturientinnen eines Oberlyzeums, wenn sie auch das vierte Jahr, des sog. Schuljahr, das der praktisch-pädago- gischen Durchbildung neben wissenschaftlicher Weiterbildung dient, absolviert haben, zum Studium in der philosophischen Fakultät zugelassen werden. Für die Zulassung in den drei anderen Fakultäten bedarf es des Besuchs der Schlussklasse nicht, dagegen muss, frühestens nach Jahresfrist, eine Nachprüfung in Latein und Mathematik für das realgymnasiale, in Latein und Griechisch für das gymnasiale und in Mathematik und Naturwissenschaften für das Oberrealschul-Reifezeugnis abgelegt werden. Der grosse Vorteil der neuen Verfügung besteht darin, dass die Eltern sich über den Studiengang und den zukünftigen Beruf ihrer Töchter nicht mehr in dessen 11. oder 12. Lebensjahr zu bestimmen nötig haben, sondern