Jahrgang 
1912
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gar keines Wortes der Empfehlung bedürfen, wir machen jedoch abermals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es im höchsten Masse im Interesse der Kinder liegt, dass sie dazu angehalten werden, in der Frühstückspause Milch zu trinken.

3.

Endlich weisen wir nachdrücklich darauf hin, dass für jedes unvorhergesehene Versäumen der Schule dem Ordinarius alsbald seitens der Eltern oder deren Vertreter eine Mitteilung zu machen ist. Diese Mitteilung soll in der Regel am ersten Tage, an dem das Kind die Schule versäumen muss, geschehen, spätestens am zweiten Tage. In Fällen, in denen das Fehlen vorauszusehen war, ist vorher die Erlaubnis des Ordinarius oder des Direktors einzuholen. Nach der Dienstvorschrift ist der Ordinarius befugt, bis zu einem Tage Urlaub zu erteilen. In allen Fällen ist der Klassenlehrer von etwa durch den Direktor erteiltem Urlaub zu benachrichtigen.

Schlussfeier:

Montag, den 25. März, nachmittags 3 Uhr Deklamationen, Gesang, Sohlussrede, Entlassung der abgehenden Schüler und Schülerinnen.

Zu dieser Schlussfeier werden die städtischen Behörden, der Vorstand, Ausschuss und Schulrat der SynagogengemeindeIsraelitische Religionsgesellschaft, die Eltern der Schüler und Schülerinnen, sowie alle Freunde der Schule ergebenst eingeladen.

Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch, den 10. April, 9 Uhr, mit der Prüfung der in eine höhere als die unterste Klasse eintretenden Schüler und Schülerinnen.

Aufnahme der Schüler und Schülerinnen der untersten Klassen ist Donnerstag, den II. April, 8 ½ Uhr.

Mittwoch, den 10. April, 3 Uhr nachmittags: Eröffnungsfeier.

Der Unterricht beginnt Donnerstag, den II. April, morgens 7 ½ Uhr.

Die Ferien für das Jahr 1912 sind folgendermassen festgesetzt:

Pfingsten: vom 21. Mai bis 31. Mai. Der erste Termin bedeutet den Sommer: vom 12. Juli bis 12. August. Tag des Schulschlusses, der Herbst: vom 24. September bis 7. Oktober. mzweite den Tag des Unterrichts- Weihnachten: v. 20. Dez. 1912 bis 3. Jan. 1913.] anfangs.

Der Direktor:

Dr. G. Lange.