Schulnachrichten.
Mit dem Beginne dieses Schuljahres hat die Lehrverfassung der höheren Mädchen- schule eine Umgestaltung erfahren. Die preussische Reform des höheren Mädchen- schulwesens hatte die zehnstufige Schule zur Regel gemacht und der Fortbildung der aus derselben entlassenen Schülerinnen neue Wege gewiesen. So sehr wir auch den Fortfall der zwei Selektajahre bedauern, deren gute Erfolge wir von jahr zu Jahr zu beobachten Gelegenheit hatten, begrüssen wir es doch auch als einen Fortschritt, dass das zehnte Schuljahr nunmehr ein obligatorisches geworden, und wir geben uns der Hoffnung hin, dass es immer nur Ausnahmefälle sein werden, in denen unsere Schülerinnen schon vor Abschluss der ganzen Schulzeit unsre Schule verlassen werden, um entweder direkt in einen praktischen Beruf überzugehen oder eine Fachschule zur Vorbereitung für einen solchen aufzusuchen. Wir verkennen es nicht, dass die gespannten sozialen Verhältnisse noch stärker als früher eine Beteiligung des weiblichen Geschlechts am Erwerbsleben verlangen, aber wir hoffen doch, dass auch die Erkenntnis mehr und mehr durchdringen wird, dass eine abgeschlossene allgemeine Bildung schliesslich auch dem praktischen Leben zugute kommt, und dass es daher vom Uebel ist, ein Mädchen vorzeitig aus der allgemeinen Bildungsanstalt in die Fachschule übertreten zu lassen.
Mit der äusseren Umgestaltung ging eine innere Hand in Hand. Für uns bedeutete sie zunächst, dass der fakultative Charakter des englischen Unterrichts aufhörte, und dass nunmehr der Lehrplan unsrer Mädchenschule auch in der Stundentafel in allen Fächern bis auf Religion mit dem aller preussischen Mädchenschulen übereinstimmt, in deren Zahl sie sich nunmehr als„anerkannte öffentliche höhere Mädchenschule“ einreiht. Dass wir bei der Vermehrung der Stunden, die dieser Plan mit sich brachte, schon selbst die Frage erwägen mussten, ob das Plus an Religionsstunden, das unsere Anstalt aufweist, etwa vermindert werden könnte, liegt auf der Hand. Wir waren aber auch davon über- zeugt, dass die Königliche Aufsichtsbehörde, das Provinzial-Schulkollegium sowohl als


