Jahrgang 
1886
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1. April 1885. Kgl. Prov.-Schulkoll. ordnet an, daß dem Normal-Lehrplan entsprechend die bisher in Obersekunda und Prima angesetzte besondere Rechenstunde fortan in Wegfall zu kommen habe. Die durch den Normal-Lehrplan vorgeschriebenen fünf Stunden sind sämtlich auf den mathematischen Unterricht zu verwenden, bei welchem sich Gelegenheit genug findet, auch die Rechenfertigkeit der Schüler in Ubung zu erhalten.

6. April 1885. Kgl. Prov.-Schulkoll. überweist den Kandidaten des höheren Schulamts Philipp Aronstein unserer Schule zur Ableistung des pädagogischen Probejahres.

20. April 1885. Kgl. Prov.-Schulkoll. übersendet Ministerial-Erlaß, Normalformat des für den Amtsgebrauch erforderlichen Papieres betr.

2. Juni 1885. Kgl. Prov.-Schulkoll. teilt mit, daß behufs der Förderung der pädago- gischen und didaktischen Ausbildung der Kandidaten des höheren Schulamts ein unter Leitung des Herrn Provinzial-Schulrates Dr. Lahmeyer gestelltes pädagogisches Seminar in Kassel er- richtet werde.

6. Juli 1885. Kgl. Prov.-Schulkoll. tpeilt einen Ministerial-Erlaß mit, betr. das Verfahren bei der Prüfung solcher jungen Leute, welche nach bereits erfolgter Immatrikulation an einer Hochschule das Reife-Zeugnis von einem Gymnasium oder einer Realanstalt erwerben wollen.

22. Juli 1885. Kgl. Prov.-Schulkoll. teilt einen Ministerial-Erlaß mit, betr. die auf der Nordseeinsel Langeoog beabsichtigte Errichtung eines Ferienhospizes für Schüler höherer Unterrichtsanstalten.

7. August 1885. Kgl. Prov.-Schulkoll. fordert Bericht über einen wegen der späten Lage des Osterfestes in Aussicht genommenen früheren Schluß des laufenden Schuljahres und Beginn des Sommersemesters mit dem 1. April.

12. August 1885. Kgl. Prov.-Schulkoll. teilt Ministerial-Erlaß mit, betr. Schließung der Schulen bei ansteckenden Krankheiten und verweist auf die im vorjährigen Programm mit- geteilte Cirkularverfügung vom 13. August 1884.

29. August 1885. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses, nach welchem am 1. Dezember der Unterricht an sämtlichen Schulen auszufallen habe, um den Lehrern zu ermöglichen, sich an dem Zählgeschäft mithelfend in der einen oder anderen Weise zu beteiligen. Daß Schüler dazu herangezogen werden, ist nicht statthaft.

16. Oktober 1885. Kgl. Prov.-Schulkoll. teilt Ministerial-Verfügung vom 9. Okt. 1885 mit, nach welcher gemäß Allerhöchstem Erlasse Seiner Majestät des Kaisers vom 27. August v. J. (Deutscher Reichsanzeiger vom 14. September 1885 Nr. 215) die Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst am Fuße folgenden Zusatz erhalten: