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Dingen ſelbſt an Thaten und Sitten untadelig ſein. Das Kind, der Zögling, deren ſittliches Urtheil — und Kinder haben ein ſcharfes unbeſtechliches Urtheil— über Aeußerungen, Handlungen, Benehmen ihrer Eltern oder Lehrer im eigenen Herzen den Stab zu brechen veranlaßt werden, werden eben damit veranlaßt Eltern und Lehrern fortan weniger gehorſam zu ſein. Denn mit der ſittlichen Achtung vor der Perſönlichkeit des Erziehers ſteigt und fällt der Gehorſam und die Fügſamkeit des Zöglings.
S. R. Hirſch.


