32
Natur beider Geſchlechter bedingten und darum bleibenden Unterſchied, auf welchem notwendig jeder ernſthafte Verſuch einer Löſung der Frauenfrage ſich begründen muß. Iſt die Ehe in dieſem Sinne der volle, d. h. der das Frauenleben ganz ausfüllende Frauenberuf, ſo ergibt ſich, daß jeder andere Frauenberuf nur als Erſatz für die Ehe anzuſehen iſt. Mädchen müſſen ſo erzogen werden, daß ſie gute Gattinnen, Hausfrauen und Mütter ſein können. Aber die Mädchenerziehung muß auch von vornherein darauf ausgehen, daß die Mädchen zu ſelbſtändigem Berufsleben geſchickt werden. Zur Selb⸗ ſtändigkeit gelangen ſie durch Selbſttätigkeit, zum Gemeinſinn durch Gemeinſchaftsleben, zur Pflicht⸗ treue durch Berufsarbeit. Weibliche Berufsarten müſſen den Tätigkeiten entſprechen, welche die Frau in der Ehe auszuüben hat; jede Tätigkeit, die ſich an die Aufgabe der Gattin, Mutter und Hausfrau nicht anſchließt, kann für die Frau eine Arbeit ſein, die ſie vorübergehend intereſſiert oder die ſie, um von ihrem Ertrage zu leben, tut, aber ein wirklicher„Beruf“ wird ſie ihr nie werden.— An den Vortrag ſchloß ſich eine intereſſante Erörterung, in der auch über die Frauenſchule geſprochen wurde. Mit Bezug darauf erhielt ich am nächſten Tag einen Brief von einer Mutter, den ich hier abdrucken laſſen möchte, weil er recht gute Gedanken enthält.
„Auch ich bin Freundin der Frauenſchule und habe ſeinerzeit Ihre Eingabe aus vollſter überzeugung mit unterſchrieben; bietet ſie doch den jungen Mädchen, die praktiſche Talente haben, eine paſſende Ausbildung und damit Befriedigung; gibt ſie doch denjenigen Mädchen, bei denen zu Hauſe alle Dienſtleiſtungen von Dienſt⸗ boten beſorgt werden, Einblick und Achtung vor der Hausarbeit und iſt dadurch von nicht zu unterſchätzendem ethiſchem Wert für die heranwachſende Jugend. Aber das iſt oder darf nicht der alleinige Zweck der Frauenſchule ſein, Mädchen von 16 bis 18 Jahren nutzbringende Beſchäftigung(ſo hoch dieſes an ſich auch zu werten iſt) und eine Vorbildung für eine etwaige Heirat zu geben, ſondern ſie muß die Berechtigung zu einer dauernden beruflichen Tätigkeit damit verbinden.—
Ich wollte geſtern Abend eine diesbezügliche Frage ſtellen, doch ſprach ſie Herr Profeſſor Zimmer in ſeinem Nachwort ſchon ſelbſt aus, und ſo unterblieb es. Aber eine Beantwortung hat ſie noch nicht gefunden, und doch hängt hiermit meines Erachtens das Zuſtandekommen der Frauenſchule zuſammen.
Das Lehrerinnenſeminar bietet Anwartſchaft auf den dauernden Beruf einer Erzieherin, das Mädchen⸗ gymnaſium bietet die Gewähr des Studiums und damit die ſelbſtändige Ausübung des Berufes als Ärztin, Oberlehrerin u. a. m. Was bietet die Frauenſchule? Vorläufig nichts. Denn daß eine ſo ausgebildete Tochter doch nur im höchſten Notfall die Stelle einer„Stütze“ ergreifen wird, iſt doch klar.
Und doch gibt es auch hier ein Gebiet, wo die Frau reiche und erſprießliche Tätigkeit ausüben könnte und Befriedigung fände; ich meine das der„ſtellvertretenden Hausfrau“.
In faſt allen Familien treten Verhältniſſe ein, ſei es durch Krankheit, durch notwendige Reiſen, durch Mithülfe im Geſchäft, wo die Frau auf Wochen und Monate hinaus ihrem Haushalt nicht vorſtehen kann; hierzu kommen Todesfälle der Frau oder das Alleinſtehen älterer Ehepaare, die der Krankenpflege direkt nicht be⸗ dürfen. In allen dieſen Fällen iſt eine gebildete, tüchtige Vertretung und Hülff, ſei es auf Wochen, auf Monate oder Jahre eine Notwendigkeit, und wie ſchwer iſt ſie zu finden! Hier liegt das Arbeitsgebiet für die Zöglinge der Frauenſchule, die einen dauernden Beruf ausüben wollen. Ich denke mir das ſo: Mit den Säuglings⸗-, Kinder⸗, Krankenpflegerinnenheimen wird ein ſogenanntes„Mutterhaus“ verbunden, ähnlich demjenigen der Diakoniſſenanſtalten, nur mit größerer Freiheit und— ſagen wir mal— weltlicherem Anſtrich. An die Frauen⸗ ſchule ſchließt ſich mindeſtens ein Jahr praktiſcher Tätigkeit im Mutterhaus an; in demſelben haben die Zög⸗ linge monatweiſe die verſchiedenen Zweige des Haushalts praktiſch zu verwerten und ſelbſtändig zu leiten. An dieſes ſchließt ſich ein Probejahr, und dann übernimmt das Mutterhaus die volle Verſorgung für das Mädchen, ähnlich wie bei den Krankenpflegerinnen, nur daß hier die Tätigkeit eine andere iſt. Das Mädchen ſtellt dagegen ſeine volle Arbeit in den Dienſt des Mutterhauſes, wenn es nicht vorzieht, auf eigene Fauſt ſich eine Stellung zu ſuchen, und damit auf die Vorteile des Mutterhauſes verzichtet. An das Mutterhaus gehen die Anfragen nach Hülfe im Haushalt; von dem Mutterhaus aus gehen die Mädchen in die Familien, können aber jederzeit im Mutterhaus wieder Aufnahme finden eventl. vorübergehende Beſchäftigung in den Säuglingsheimen, Kinder⸗ gärten, Krankenſälen, wenn ihre Tätigkeit in der Familie zu Ende iſt, und auch eventl. Pflege bei Krankheit. Die Mädchen erhalten keine direkte Bezahlung— dieſe wird von den Familien je nach Einkommen direkt an das


