Jahrgang 
1915
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ſie hervorgerufene Irreführung der Phantaſie haben uns auf Anregung der vorgeſetzten Be⸗ hörde zu dieſem Beſchluſſe veranlaßt.

10. Die Schülerinnen müſſen zu allen Turnſtunden, auch im Sommer, in vorſchriftsmäßiger Turnkleidung erſcheinen.

Im Feichenunterricht dürfen nur die vorgeſchriebenen Blöcke und Farbenkaſten benutzt werden.

1I. Übertritt ins Lyzeum. Eltern, die ihre Töchter ein Lyzeum beſuchen laſſen wollen, iſt es dringend zu empfehlen, die Uinder gleich von der 10. Klaſſe an der betreffenden Anſtalt zu⸗ zuführen. Denn einerſeits iſt es immer ungünſtig, wenn eine Schülerin umgeſchult werden muß, die ſich gerade in den Geiſt einer Anſtalt und in einen beſtimmten Rreis von Mit⸗ ſchülerinnen eingewöhnt hat, und andrerſeits gehen die Anforderungen derBeſtimmungen über den Eintritt in die 7. Klaſſe nicht unerheblich über das Ziel hinaus, das die Schülerinnnen

der Mittelſchulen in den erſten drei Jahren zu erreichen haben.

Keinesfalls aber ſollte eine Schülerin von einer Mittelſchule ſpäter aufs Lyzeum über⸗ zutreten verſuchen als zu Beginn der 7. Klaſſe(alſo nach Abſchluß von 3 Schuljahren). Die weiteren Lehraufgaben der Lyzeen unterſcheiden ſich von denen der andern Schularten ſo erheb⸗ lich, daß ein ſpäterer Übertritt im allgemeinen mit dem Verluſt eines Jahres verbunden iſt.

12. Anträge auf Bewilligung von Freiſtellen ſind ſchriftlich an das Kuratorium der höheren Schulen zu richten, und zwar ohne Beifügung von Zeugniſſen. Im Falle des Übergangs von einer Bürger⸗ oder Mittelſchule zu einer höheren Schule ſind die Geſuche bis zum 15. Januar, in anderen Fällen bis zum I. April oder 1. Oktober einzuſenden.

kerienordnung für das Schuljahr 1915/16. (Tag des Schulſchluſſes und des Schulbeginns.)

Pfingſten: Freitag, den 21. Mai(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durchgeführt) bis Freitag, den 28. Mai.

Sommer: Freitag, den 2. Juli(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durchgeführt) bis Dienstag, den 53. Auguſt. Herbſt: Dienstag, den 28. September(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt

durchgeführt) bis Donnerstag, den 14. Oktober.

Weihnachten: Dienstag, den 21. Dezember(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durchgeführt) bis Mittwoch, den 5. Januar.

Oſtern 1916: Freitag, den 14. April 1916.

Die Schlußfeier beginnt am Mittwoch, den 31. März, um 9 Uhr morgens. Hierzu beehre ich mich, die hohen Behörden, die hochgeſchätzten Eltern unſerer Schülerinnen und die Freunde der Herderſchule höflichſt einzuladen.

Die Aufnahmeprüfung bezw. Nachprüfung der für die Klaſſen IX Jangemeldeten Schülerinnen findet am Donnerstag, den 15. April, um 8 Uhr vormittags ſtatt.

Der Unterricht des Sommerhalbjahrs beginnt am Freitag, den 16. April, vormittags 8 ½ Uhr mit einer gemeinſamen Feier im Feſtſaal, bei der die in die Klaſſen XIl eintretenden Schülerinnen aufgenommen werden. Die Eltern der neu eintretenden Schülerinnen werden freundlichſt zu dieſer Feier eingeladen.

Frankfurt a. M., im März 1915. Der Ddirektor der herderſchule: prof. Dr. C. A. hinſtorff.