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weiteren Lehraufgaben der Lyzeen unterſcheiden ſich von denen der andern Schularten ſo erheb⸗ lich, daß ein ſpäterer Übertritt im allgemeinen mit dem Verluſt eines Jahres verbunden iſt.
1I. Anträge auf Bewilligung von Freiſtellen ſind ſchriftlich an das Kuratorium der höheren Schulen zu richten, und zwar ohne Beifügung von Seugniſſen. Im Falle des Übergangs von einer Bürger⸗ oder Mittelſchule zu einer höheren Schule ſind die Geſuche bis zum 15. Januar, in anderen Fällen bis zum 1. April oder 1. Oktober einzuſenden.
12. Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, den 21. April mit Aufnahmeprüfungen neu angemel⸗ deter Schülerinnen. Mittwoch, den 22. April, um 8 ½ Uhr findet in der Aula eine Aufnahmefeier für die neu eintretenden Schülerinnen der Klaſſen 10—2 ſtatt, darauf beginnt der Unterricht.
keriendrdnung für das Schuljahr 1914/15. (Tag des Schulſchluſſes und des Schulbeginns.)
Pfingſten: Freitag, den 29. Mai(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durchgeführt) bis Freitag, den 5. Juni.
Sommer: Freitag, den 3. Juli(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durchgeführt) bis Dienstag, den 4. Auguſt.
Herbſt: Dienstag, den 29. September(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durchgeführt) bis Donnerstag, den 15. Oktober.
Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember bis Dienstag, den 5. Januar. Oſtern 1915: Mittwoch, den 31. März 1915.
Die Schlußfeier beginnt am Samstag, den 4. April, morgens 9 Uhr. hierzu beehre ich mich die hohen Behörden und die hochgeſchätzten Eltern unſerer Schülerinnen und die Freunde der herderſchule höflichſt einzuladen.
Direktor Dr. hinſtorff.


