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weiteren Lehraufgaben der Lyzeen unterſcheiden ſich nämlich von denen der andern Schularten ſo erheblich, daß ein ſpäterer Übertritt im allgemeinen mit dem Verluſt eines Jahres ver⸗ bunden iſt.
Anträge auf Bewilligung von Freiſtellen ſind ſchriftlich an das Kuratorium der höheren Schulen zu richten, und zwar ohne Beifügung von Zeugniſſen. Im Falle des Übergangs von einer Bürger⸗ oder Mittelſchule zu einer höheren Schule ſind die Geſuche bis zum 15. Januar, in anderen Fällen bis zum 1. April oder 1. Oktober einzuſenden.
Das neue Schuljahr beginnt am Donnerstag, den 3. April mit Aufnahmeprüfungen neu angemel⸗ deter Schülerinnen. Freitag, den 4. April, um 8 ½ Uhr findet in der Aula eine Aufnahmefeier für die neu eintretenden Schülerinnen der Klaſſen 10— 3 ſtatt, darauf beginnt der Unterricht.
kerienordnung für das Schuljahr 1913/14. (Tag des Schulſchluſſes und des Schulbeginns.)
Pfingſten: Freitag, den 9. Mai(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durchgeführt)
bis Freitag, den 16. Mai.
Sommer: Freitag, den 4. Juli(der Unterricht wird an dieſem Tage unverkürzt durchgeführt)
bis Dienstag, den 5. Auguſt.
Herbſt: Sonnabend, den 27. September bis Dienstag, den 14. Oktober. Weihnachten: Sonnabend, den 20. Dezember bis Sonnabend, den 3. Januar. Oſtern 1914: Sonnabend, den 4. April.


