Jahrgang 
1913
Einzelbild herunterladen

10

91

15

VI. litteilungen an die éltern.

Im Intereſſe eines gedeihlichen Suſammenwirkens der Schule und des Elternhauſes bitten

wir die Angehorigen unſerer Schülerinnen, ſich in allen Fällen, in denen ſie einer Aufklärung oder einer Ausſprache bedürfen, in erſter Linie an die betreffende Lehrkraft oder an die Klaſſen- leitung zu wenden. Wir bitten, ſolche Beſuche nicht unnötig hinauszuſchieben, da ſich durch eine derartige Verzögerung nur zu leicht irrtümliche Auffaſſungen verſtärken können, die im Intereſſe der Kinder möglichſt im Entſtehen beſeitigt werden ſollten. Die Lehrkräfte ſtehen den Eltern in ihren Sprechſtunden zur Verfügung, doch bitten wir den Beſuch ſpäteſtens am Tage vorher anzuzeigen. Ein Verzeichnis der Sprechſtunden iſt im Erdgeſchoß der Schule angeſchlagen. Während ihrer Unterrichtsſtunden ſind die Lehrenden auf keinen Fall zu ſprechen, in den Pauſen nur in beſonders dringenden Fällen.

Der Leiter der Schule iſt während der Schulzeit von 12 1 Uhr(am Sonnabend jedoch nur bei vorheriger Anmeldung) im Schulgebäude zu ſprechen. In beſonderen Fällen iſt er für die Eltern auch zu andern Tageszeiten zu ſprechen, jedoch nur nach vorheriger Anfrage.

Urlaub bis zu einem Tage kann unter Begründung des Geſuches bei der Klaſſenleitung nachgeſucht werden; längerer Urlaub darf nur vom Leiter der Schule erteilt werden. Urlaub vor und nach den Ferien kann nur auf ein ärztliches Zeugnis hin vom Leiter erteilt werden.

Eine Befreiung von einem wiſſenſchaftlichen Unterrichtsfach iſt nicht zuläſſig, doch kann eine Schülerin auf Grund eines eingehend begründeten ärztlichen Seugniſſes vom Unterricht in einem oder mehreren techniſchen Fächern befreit werden. Vorausſetzung hierfür iſt, daß für die Dauer der Befreiung Privatunterricht im Klavierſpiel uſw. eingeſchränkt bezw. ganz auf⸗ gegeben wird. Die für die Befreiungsgeſuche vorgeſchriebenen Formulare werden den Kindern auf Verlangen im Amtszimmer des Leiters ausgehändigt. Die Beteiligung am Madel unterricht iſt den Kindern von der IV. Klaſſe an freigeſtellt, doch erwartet die Schule, daß die Schülerinnen, wenn nicht beſondere Gründe vorliegen, an dieſem Unterricht teilnehmen.

Von Erkrankungsfällen muß möglichſt ſchon am erſten, ſpäteſtens aber am dritten Tage der Klaſſenleitung ſchriftlich oder mündlich Mitteilung gemacht werden. Beim Wiedereintritt haben die Schülerinnen eine vom Vater oder deſſen Stellvertreter ausgeſtellte Beſcheinigung mitzubringen; dieſes Schreiben bitten wir mit einem Datum zu verſehen und an die Klaſſen leitung zu richten.

Schülerinnen, deren Geſundheitszuſtand einen Aufenthalt auf dem Hofe während der Pauſen als nicht wünſchenswert erſcheinen läßt, können ſich während dieſer Zeit in einem beſonders dazu beſtimmten Klaſſenzimmer aufhalten; hierzu iſt eine Beſcheinigung der Eltern nötig, die jede Woche zu erneuern iſt.

Zur Vermeidung von Unfällen iſt es den Schülerinnen unterſagt, Steinobſt in die Schule mitzubringen; Bananen und Orangen in geſchältem Zuſtande ſind zuläſſig.

Durch einen Konferenzbeſchluß vom 26. Juni 1912 iſt den Schülerinnen der Beſuch von Uinematographentheatern ohne Begleitung von Erwachſenen unterſagt worden. Die vielfach mit dem Beſuche dieſer Vorſtellungen verbundenen Schädigungen des kindlichen Gemütes und die durch ſie hervorgerufene Irreführung der Phantaſie haben uns auf Anregung der vor geſetzten Behörde zu dieſem Beſchluß veranlaßt.

Übertritt ins Lyzeum. Eltern, die ihre Töchter ein Lyzeum beſuchen laſſen wollen, iſt es dringend zu empfehlen, die Kinder gleich von der 10. Klaſſe an der betreffenden Anſtalt zu zuführen. Denn einerſeits iſt es immer ungünſtig, wenn eine Schülerin umgeſchult werden muß, die ſich gerade in den Geiſt einer Anſtalt und in einen beſtimmten Rreis von Mit⸗ ſchülerinnen eingewöhnt hat, und andrerſeits gehen die Anforderungen derBeſtimmungen über den Eintritt in die 7. Klaſſe nicht unerheblich über das Ziel hinaus, das die Schülerinnen der Mittelſchulen in den erſten drei Jahren zu erreichen haben.

Keinesfalls aber ſollte eine Schülerin von einer Mittelſchule ſpäter aufs Lyzeum über⸗ zutreten verſuchen als zu Beginn der 7. Klaſſe(alſo nach Abſchluß von 3 Schuljahren). Die