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werden können. Sollte die Zeit, die der Schüler wirklich für seine häuslichen Ar- beiten braucht, den Eltern zu kurz oder zu lang erscheinen, so ist Mitteilung an den Klassenlehrer erwünscht. Handfertigkeitsunterricht. Im Schulgebäude sind zwei Räume für den Handfertigkeits- unterricht vollständig ausgestattet worden, ein Raum für Papparbeiten und ein anderer Raum mit Hobelbänken für Holzarbeiten. Die Handarbeitskurse werden von Lehrern der Anstalt geleitet. Die Kurse für Papparbeiten sind im wesentlichen für die Sextaner und Ouintaner, die Kurse für Holzarbeiten(Schnitzen und Hobeln) für die Schüler von(Quarta an bestimmt. Vielleicht können wir später noch einen Kursus für Metall- arbeiten anschließen. Wir gedenken den Schülern in unseren Handarbeitskursen nicht nur eine Erholung zu bieten zum Ausgleich einseitig geistiger Tätigkeit, sondern ihnen auch früh schon den Blick zu schärfen und die Hand geschickt zu machen für mancherlei praktische Bedürfnisse, die auch an die geistige Arbeit herantreten. Wir möchten sogar auf einer späteren Unterrichtsstufe Mittel und Wege suchen, um die Handfertigkeiſskurse auch mit anderen, insbesondere den naturwissenschaftlichen Unterrichtsfächern in engere Verbindung zu setzen, damit der Schüler auch aus eigenem Schaffen wissenschaftliche Anregung gewinnen und seine Kenntnisse ver- tiefen und wertvoller gestalten kann. Die Teilnahme am Handfertigkeitsunterricht ist deshalb den Schülern dringend zu empfehlen.
Das an die Stadtkasse mit dem Schulgeld zu zahlende Honorar für die Leitung der Kurse sowie für Material und Werkzeug beträgt 10 M. für das Halbjahr. Die von den Schülern gefertigten Gegenstände werden dafür am Schluß des Jahres ihr Eigentum. Anmeldungen, insbesondere der neu in die Schule eintretenden Schüler, werden zum Beginn des neuen Schuljahrs entgegengenommen.
Das Schulgeld beträgt jährlich für die Realschule 100 M., für die Vorschule 150 M. Für auswärtige Schüler wird auf alle Klassenstufen ein Zuschlag von 100 M. erhoben. Anträge auf Bewilligung von Freistellen sind beim Kuratorium der höheren Schulen schriftlich bis Zzum 1. Kpril oder 1. Oktober einzureichen.
Ferienordnung für das Schuljahr 1915—16:
Schluß: Anfang des Schulunterrichts: Ostern 1915 Mittwoch, 351. März 1915... Donnerstag, 15. April 1915 Pfingsten Freitag, 21. Mai*).... Freitag, 28. Mai Sommer Freitag, 2. Juli*)..... Dienstag, 5. August Michaelis Dienstag, 28. September*) Donnerstag, 14. Oktober Weihnachten Dienstag, 21. Dezember*).. Mittwoch, 5. Januar 1916.
Ostern 1916 Freitag, 14. April 1916. Die im Handfertigkeitsunterricht angefertigten Arbeiten werden am Dienstag, den 30. März, von 11— 1 und von 3—6 Uhr im Zeichensaale ausgestellt. Die RKufnahmeprüfung der Schüler, die vor Beginn der Osterferien noch nicht ge- prüft werden konnten, findet am Donnerstag, den 15. April, morgens 8 Uhr statt. Die Einführung der in die 3. Vorklasse aufgenommenen Schüler erfolgt am Donners- tag, den 15. April, nachmittags 4 Uhr. Der Unterricht beginnt am Freitag, den 16. April,
für die Redlschulklassen um 73³⁰° Uhr,
für die Vorschulklassen um 820⁰ Uhr. Sprechstunden des Direktors: An Schultagen, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, von 11 ½— 12 ½ Uhr. Frankfurt a. M., im März 1915.
Der Direktor: Prof. Dr. Eggert.
*) Der Unterricht ist an diesem Tage unverkürzt durchzuführen.


