27.
28.
15.
17.
—- 26—
Von Reſcripten der Königlichen und ſtädtiſchen Behörden ſind folgende hervorzuheben:
. März 1875. Das Königliche Provincial⸗Schulcollegium ordnet Erhebungen über Farbe, Augen und
Haare der Schüler an.
März. Das Curatorium überſendet die Beſtallungsurkunde des Herrn Dr. Lorey. März. Das Curatorium zeigt die Ernennung des Zeichenlehrers Herrn Hoff zum ordentlichen Lehrer an. .April. Das Königliche Provincial⸗Schulcollegium geſtattet den Ausfall des Unterrichtes am 5. Mai
wegen der Verſammlung der Lehrer höherer Schulen der Provinz Heſſen⸗Naſſau und des Fürſten⸗ thums Waldeck zu Marburg.
.April. Dasſelbe genehmigt die Verwendung des Schulamts⸗Candidaten, Herrn Großmann. 16.
Juni. Das Curatorium der höheren Schulen geſtattet dem Lehrer Müller I. die Benutzung eines Schulzimmers des Waiſenhausgebäudes während der Sommerferien.
Juni. Das Königliche Provincial⸗Schulcollegium genehmigt die Einführung der vorgelegten neuen Zeugnisformulare und Zeugnis⸗Prädikate.
. Juli. Das Curatorium überſendet die Beſtallungsurkunde der Herren Dr. Weiffenbach und
Dr. Brittner.
Auguſt. Das Königliche Provincial⸗Schulcollegium theilt die nach Maßgabe der von den deutſchen Regierungen getroffenen Vereinbarungen aufgeſtellte Programmordnung mit.
Auguſt. Das Curatorium theilt ein Reſcript des Magiſtrates, Ausfall des Unterrichtes am 2. September betreffend, mit.
September. Das Curatorium ladet zu dem mit den Schülern des Gymnaſiums zu veranſtaltenden Schauturnen ein.
. September. Das Curatorium theilt die Ernennung des Herrn Prof. Dr. Freſenius zum Ritter
des Rothen Adler⸗Ordens mit.
„October. Das Curatorium theilt mit, daß der aufgeſtellten neuen Programmordnung für die hieſigen
hoheren Schulen beigetreten und dafür der Koſtenbeitrag von 9 Mark bewilligt wird.
October. Das Konggliche Provincial⸗Schulcollegium theilt eine die häuslichen Arbeiten der Schüler
betreffende Verfügung des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinalangelegenheiten mit, indem es zugleich anordnet, daß in einer ſofort anzuſetzenden Lehrerconferenz die für jeden Lehrgegenſtand zu erfordernde häusliche Beſchäftigung feſtgeſetzt werde.
October. Das Konigliche Provincial⸗Schulcollegium ordnet den Ausfall des Unterrichtes am Tage
der Volkszählung an.
„November. Dasſelbe überſendet eine Anzahl Exemplare der Anleitung„Weſen und Bedeutung der
Volks⸗ und Gewerbezählung“ zur Vertheilung unter die Collegen.
November. Dasſelbe fordert Gutachten hinſichtlich des§ 5. der Prüfungs⸗Ordnung. „November. Das Curatorium theilt den oben abgedruckten Beſchluß der Behörde hinſichtlich der
Eröffnung der neuen Schulen mit.
December. Das Curatorium fixiert den Anfangstag der Weihnachtsferien der höheren Schulen. Januar 1876. Dasſelbe theilt mit, daß der den Lehrern gewährte Wohnungsgeld⸗Zuſchuß denſelben auf ein weiteres Jahr bewilligt ſei.
Januar. Dasſelbe beſtimmt, daß bis auf Weiteres alle Anmeldungen von Schulkindern ohne Zuſage der Aufnahme entgegenzunehmen und in die Anmeldeliſten, welche namentlich auch die Bezeichnung der Wohnung des Schulkindes enthalten muß, einzutragen, dieſe Liſten aber demnächſt zu weiterer Beſchlußfaſſung vorzulegen ſind.
Januar. Dasſelbe zeigt an, daß in Zukunft in allen Schulen, welche der Schul⸗Deputation unter⸗ ſtehen, der Unterricht in weiblichen Handarbeiten ein obligatoriſcher ſei.


