zureichen. Die einfache Mitteilung, daß ein Lehrling aus Geſchäfts⸗ rückſichten vom Unterricht zurückbehalten worden iſt, wird als ge⸗ nügende Entſchuldigung nicht angeſehen und zieht daher die auf unentſchuldigte Schulverſäumnis ſtehenden Strafen nach ſich.
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Es wird gebeten, von Urlaubsgeſuchen aus Geſchäftsrückſichten im Intereſſe der gleichmäßigen Ausbildung der Schüler nur ausnahms- weiſe und in dringenden Fällen Gebrauch zu machen, da nur ſolche Geſuche Berückſichtigung finden können.
3. Wenn den Lehrlingen Geſchäftsurlaub außerhalb der Ferienzeit der Schule erteilt wird, kann ihnen von Seiten der Schule Befreiung
vom Unterricht während dieſer Zeit nicht gewährt werden.
4. Die Lehrherren werden gebeten, von dem Ausſcheiden eines die Handelsfachſchule beſuchenden Lehrlings aus ihrem Geſchäft der Schulleitung unter Zufügung des Grundes des Ausſcheidens Mit⸗
teilung zu machen.
Das Betragen der Schüler war im allgemeinen gut. Mit Rückſicht auf die geſchäftliche Tätigkeit der Schüler und die damit verbundene Ermüdung werden Hausaufgaben auf das unumgänglich notwendige Maß be⸗
ſchränkt und auf diejenigen Fächer, in denen Fortſchritte ohne Haus⸗ fleiß unmöglich ſind. Dies gilt ganz beſonders von den fremden
Sprachen, für die der Erlaß des Herrn Niniſters für Handel und Gewerbe vom 10. November 1906, J. N. IV 9470, darum auch Hausaufgaben vorſchreibt.
Einrichtungen verſchiedener Art waren dem Dienſte der Jugendpflege gewidmet. Lorgeſehen wurden wieder für den Sommer Turnſpiele, für den Winter Turnabende und Vortragsabende.
a) Die Turnſpiele fanden bei günſtigem Wetter auf der„Hundswieſe“ an Sonntagen, vormittags zwiſchen 7 ½— 9 ½ Uhr, ſtatt. Die Einübung der Ball- und Laufſpiele, ſowie die Aufrechterhaltung der Grdnung lag älteren, ſpielkundigen Schülern ob; auf dieſe Weiſe blieb der Charakter der Freiwillig— keit gewahrt. Die Aufſicht führte Herr Lehr. Der Beſuch der Turnſpiele war auch in dieſem Sommer nicht ſonderlich ſtark, weil gerade die körperlich gewandten, den Leibesübungen geneigten jungen Leute ſchon andern Turn⸗ vereinen angehören, die durch Wett⸗ und Kampfſpiele an den Sonntagen in Anſpruch genommen ſind. Immerhin betrachtet es die Schule aber als ihre Aufgabe, auch auf dieſem Gebiete nach Möglichkeit fördernd einzuwirken.
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