Jahrgang 
1914
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b) Dreijähriger Kurs.

1. llgemeines.

Der dreijährige Kurs hat die Aufgabe, jungen Leuten im fortbildungs⸗ ſchulpflichtigen Alter, die von der Bürger oder Mittelſchule aus in die kauf⸗ männiſche Praxis übergetreten ſind, neben ihrer Lehre im Geſchäft eine über das Maß der obligatoriſchen Fortbildungsſchule hinausgehende theoretiſche Ausbildung für ihren Beruf zu gewähren.

Die Aufnahme der Schüler findet zu Oſtern ſtatt.

In die III. Klaſſe werden aufgenommen:

Fortbildungsſchulpflichtige, wenn ſie

a) die II. Klaſſe einer hieſigen Bürger oder Mittelſchule mit Erfolg beſucht haben; oder

b) durch eine Prüfung die Kenntniſſe nachweiſen, welche das Ziel dieſer Klaſſe bilden; oder

c) die Reife für die Tertia bezw. Untertertia einer höheren Lehranſtalt erlangt haben.

Uber den Eintritt in eine höhere Klaſſe entcheidet eine Aufnahmeprüfung.

Bei der Ameldung hat jeder Schüler das letzte Schulzeugnis ſowie den von der Schule zu beziehenden Anmeldeſchein mit der Unterſchrift des Lehrherrn und des Laters(oder deſſen Stellvertreters) vorzulegen.

Der Unterricht in den Pflichtfächern(Handelswiſſenſchaften uſw.) umfaßt 8 Stunden. Wahlfreie Fächer ſind: Franzöſiſch und Engliſch mit je 2 Stunden wöchentlich. 1 Die 8 Unterrichtsſtunden für die Pflichtfächer ſind von den Schulbehörden im Einverſtändnis mit der Handelskammer auf 2 Vormittage zuſammengelegt worden: für die. I. Klaſſen auf Montag und Donnerstag, II. 5 Dienstag und Freitag, III. Mittwoch und Samstag,

und zwar im Sommerhalbjahre auf die Zeit von 711 Uhr, im Winterhalb⸗ jahr von 8 116. Bei Hinzunahme einer fremden Sprache von 712 Uhr, im Winterhalbjahr von 8 12 ³⁰.J

Danach bringen die 2 Wochenſtunden für eine fremde Sprache keine erhebliche Kürzung der Geſchäftszeit mit ſich, und es iſt zu hoffen, daß alle Lehrherren ihren Lehrlingen die Erlernung wenigſtens einer fremden Sprache dringend empfehlen.