Jahrgang 
1914
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Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, dass sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreissen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Uebel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlös, wenn sie von dem El ternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewusstsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschliesslich der Tagespresse, sorgsam überwachen, das ver steckte Wandern hässlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, dass dem Uebel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwickelung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugend literatur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmannschen Verlage zu Berlin er schienene Buch des Direktors Dr. T. Johonnessen:Was sollen unsere Jungen lesen? wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Weg weiser dabei dienen können.

Zu diesem beherzigenswerten Erlass des Herrn Ministers bemerke ich, dass Klassenleiter wie Direktor jeder Zeit bereit sind, den Eltern bei etwa geplanten An- schaffungen von Büchern für ihre Kinder mit ihrem Rat zur Seite zu stehen. Ich mache auch darauf aufmerksam, dass von dem Frankfurter Jugendschriftenausschuss Verzeich- nisse der Buchhandlungen sowie Papier- und Schreibwarenhandlungen aufgestellt sind, die sich verpflichten, keine Schundliteratur zu vertreiben. Dieses Verzeichnis hängt in der Schule aus; ich bitte auch die Eltern darauf hinzuwirken, dass ihre Kinder ihren Bedarf an Büchern, Schreibmaterial nur in den dort aufgeführten Geschäften besorgen. Ich bitte die Eltern ferner, ihre Kinder von dem Besuch kinematographischer Auf- führungen fern zu halten. Nur wenige Darbietungen dieser Art haben einen geistig und sittlich fördernden Wert; die meisten erregen die Phantasie in nicht günstiger Weise und rufen dann eine ähnliche Wirkung hervor, wie sie in dem Erlass des Herrn Ministers hinsichtlich schlechter Lektüre geschildert ist. Wo ausnahmsweise Gutes ge boten wird, wird gelegentlich die Schule selbst darauf aufmerksam machen.

Der Herr Minister der geistlichen und ÜUnterrichtsangelegenheiten hat ferner ver- fügt(s. Verfügungen der Behörden), dass seitens der Schule die Schulkinder über die Gefahren zu belehren sind, die für sie mit der unvorsichtigen Annäherung an Kraftfahrzeuge verbunden sind. Es liegt im Interesse der Eltern, auch ihrerseits ihre Kinder ernstlich auf diese Gefahren namentlich das Ueberqueren der Fahrdämme unmittelbar vor herannahenden Automobilen aufmerksam zu machen. Eindringlich soll die Schuljugend auch davor gewarnt werden, nach Kraftwagen mit Sand, Steinen oder anderen Gegenständen zu werfen.Durch solchen Unfug werden nicht nur die In sassen und die Lenker der Fahrzeuge ernstlich gefährdet, sondern es können sich auch für andere in der Nähe befindliche Personen leicht die schlimmsten Folgen ergeben, wenn der Lenker des Fahrzeuges etwa an den Fländen oder an den Augen verletzt wird und dadurch, oder durch die Belästigung verwirrt, die Herrschaft über das Fahrzeug verliert.