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Geometrisches Zeichnen*): Uebungen im Gebrauche von Zirkel, Lineal und Zieh- feder durch Zeichnen von Flächenmustern, Kreiseinteilungen und anderen geometrischen Gebilden. Geometrisches Darstellen einfacher Körper in verschiedenen Ansichten mit Schnitten und Abwickelungen. Schattenkonstruktion und Perspektive.
II. Stenographie.
b) Allgemeines Lehrziel. Fähigkeit, ein nicht zu schnelles Diktat in einem der gebräuchlichsten Systeme nach- zuschreiben und Stenogramme einigermassen fliessend zu lesen und korrekt in Kurrent- schrift zu übertragen.
b) Lehraufgaben.
I. 2 Stunden wöchentlich.(Wahlfrei.) Einführung in die Verkehrsschrift. Lese- und Schreibübungen. Einfache Uebungen in der Redeschrift und Schnellschrift.
12. Turnen.
Es ist möglichst im Freien zu turnen.
Betreffs der turnerischen Befehlsformen und der Turnsprache überhaupt ist der Leit- faden für den Turnunterricht in den preussischen Volksschulen von 1895 massgebend. Mithin sind(nach§ 12) bei den Ordnungsübungen in mülitärischer Form die militärischen Befehle anzuwenden.
Das Turnen ist in Form von Gemeinübungen unter unmittelbarer Leitung des Lehrers zu betreiben.
Ordnungs- und Freiübungen sowie Uebungen mit Holz- oder leichten Eisenstäben neben einfachen Gerätübungen.
Die Ordnungsübungen sind auf die einfacheren Formen zu beschränken. Bei den Freiübungen sind Uebungsreihen, die das Gedächtnis belasten, zu vermeiden.
Die Pflege einer wohlgeordneten Turnkür ist zu empfehlen.
Auf allen Stufen sind Turnspiele in geeigneter Auswahl und die sogenannten volks- tümlichen Uebungen des Laufens, Werfens, Springens usw. mit allmählicher Steigerung der Schwierigkeit vorzunehmen.
Oefter auszuführende Turnmärsche werden Gelegenheit bieten, die Ausdauer zu er- höhen, die Sinne zu üben, namentlich auch zur Schätzung von Entfernungen anzuleiten.
Die Pflege des dem Turnen nahe verwandten Schwimmens soll von der Schule stets im Auge behalten und nach Möglichkeit gefördert werden.
13. Singen.
a) Allgemeines Lehrziel.
Auf planmässiger Ausbildung des Gehörs und der Stimme beruhende Fertigkeit, einfachere Melodien und namentlich auch die Unter und Mittelstimmen im mehr- stimmigen Satze vom Blatte zu singen sowie verständnisvoller Vortrag guter Volkslieder und anderer für die Schule geeigneter Gesangstücke anerkannter, besonders deutscher Meister älterer und neuerer Zeit und dadurch Einführung in das Verständnis der musi- kalischen Kunst überhaupt.
*) Vergl. die Bemerkung zum allgemeinen Lehrplan. In Klasse I wird den am Zeichnen teil-— nehmenden Schülern die Wahl zwischen Freihandzeichnen und Linearzeichnen freigestellt.


