Jahrgang 
1912
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9. Handelswissenschaftliche Fächer. A. Kaufmännisches Rechnen.

a) Allgemeines Lehrziel.

Sicherheit und Gewandtheit im Rechnen mit bestimmten Zahlen und in der An- wendung dieser Fertigkeiten auf die Verhältnisse des Handels.

b) Lehraufgaben. III. 2 Stunden wöchentlich.

Zusammenfassende Wiederholung der vier Grundrechnungsarten in ihrer Anwendung auf kaufmännische Verhältnisse unter Benutzung von Rechenvorteilen und besonderer Be- rücksichtigung der fremden Münzen, Masse und Gewichte.

Mischungs-, Verteilungs- und Kettenrechnung. Prozentrechnung.

II. 2 Stunden wöchentlich.

Einfache Warenrechnungen. Zinsrechnung. Kontokorrente nach verschiedenen Me- thoden. Diskont- und Terminrechnung.

I. 2 Stunden wöchentlich.

Effektenrechnung. Das Wichtigste aus der Edelmetall- und Münzrechnung. Devisen- rechnung. Zusammengesetzte Warenrechnungen.

B. Handelskunde.

a) Allgemeines Lehrziel. 4

Kenntnisse des Wesens, der wichtigsten Formen, Einrichtungen und Gebräuche des Handels, sowie der wesentlichen zur Erhaltung, Entwickelung und Förderung des Handels und Verkehrs dienenden staatlichen und rechtlichen Bestimmungen, Massnahmen und Ein- richtungen.

Methodische Bemerkung.

Der Unterricht in der Handelskunde soll im wesentlichen nicht in der Form selbst- ständiger und zusammenhängender theoretischer Darstellung erfolgen, sondern sich nach Möglichkeit dem Gange des Unterrichts in Korrespondenz und Buchhaltung, soweit dies ohne Zwang geschehen kann, anschliessen. Nur wo dies nicht der Fall ist, wie bei den Erörterungen über Ursprung und Wesen des Handels, Begriff des Kaufmanns, Handels- gesellschaften, Zölle, Handelsverträge, Handelskammer u. a., und ferner zur Zusammen- fassung und Ergänzung der im Zusammenhang mit den übrigen handelswissenschaftlichen Fächern Dargestellten, tritt er selbständig auf.

Eine besondere Verteilung der Lehraufgaben auf die einzelnen Klassen findet daher nicht statt, ebensowenig wie eine bestimmte Stundenanzahl für dieses Fach festgesetzt wird.

C. Kaufmännische Korrespondenz.

a) Allgemeines Lehrziel. Selbständige Abfassung geschäftlicher Briefe unter Ausscheidung schwieriger Fälle.

b) Lehraufgaben.

II. 3 Stunden wöchentlich(mit Buchführung und Handelskunde). Anfragen, Angebote, Bestellungen, Annahme und Ablehnung des Auftrages. Ver- sandanzeigen und Rechnungserteilung. Ausgleich der Rechnung. Mahnbriefe, Widerrufe und Mängelanzcigen.