Jahrgang 
1912
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B. Die Handelsreulschule.

Mit dem Schuljahre 1911/12 ist im Einverständnis mit den städtischen Schul- bchörden und mit Genchmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten, zunächst versuchsweise bis Ostern 1915, ein neuer Lehrplan für dic Hlandelsrealschule in Kraft getreten, der unter Wahrung der Eigenart der Handels- realschule eine grössere Annäherung an den Lehrplan der Normalrealschule erstrebt, um den Absolventen der Handelsrealschule den Besuch einer Oberrealschule zu ermöglichen.

I. Allgemeiner Lehrplan.

I Zahl der wöchentlichen Lehrstunden Unterrichtsfach Kl VI Kl. v¹Kl. IV KRl. III Kl. II Kl. I[zuzammen ſ Religion 35 I 2 1 2. 2 2 13 Deutsch u. Geschichtserzählungen 17 V 1)4 4 4 3 3 23 Französisch.... V 6 6 6 6 5 5 34 Englisch 5 4 4 13 Geschichte. 1 3 2 2 2 9. Erdkundo.... 2 2 2 2 2 2 12 Rechnen und Mathematik 5 6 4 4 4 28 Naturwissenschaften. V 2 2 2 3 4 5 18 Kaufmännisches Rechnen. 2 2 2 6 Korrespondenz, Buchführung u.

Handeislalnde 3 3 6 Schreiben.. 2 2 2 1 7 Freihandzeichnen 2 2 2 2 2*) 10 Stenographie 2*) 2 Singen 2 2 2 6 Turnen........ 3 3 3 2 2 2 15

Zusammen 30 30 34 35 35 36 200

II. Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsfächer. 1. Religion.

Evangelische Religionsltehre. a) Allgemeines Lehrziel.

Der evangelische Religionsunterricht an höheren Schulen verfolgt, unterstützt von deren Gesamttätigkeit, das Ziel, die Schüler durch Erziehung in Gottes Wort zu charakter- vollen christlichen Persönlichkeiten heranzubilden, die sich befähigt erweisen, dereinst durch Bekenntnis und Wandel und namentlich auch durch lebendige Beteiligung am kirchlichen Gemeindeleben einen ihrer Lebensstellung entsprechenden heilsamen Einfluss innerhalb unseres Volkslebens auszuüben.

*) Freihandzeichnen in Klasse I verbunden mit Linearzeichnen. Wahlfrei zwischen Zeichnen oder Stenographie.