Jahrgang 
1907
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schafft, auf der dann in dem zweiten, dritten und vierten Halbjahre die Fächer Buchhaltung, Korrespondenz, Wechsel- und Handelsrecht, Volkswirtschaftslehre die Spezialkenntnisse ver- mitteln. Ueber diesen weitgehenden Zielen wird aber auch das Einfachste und doch Wichtige, die Ausbildung der Handschrift sowie die Aneignung der Kurzschrift, nicht vergessen.

Wahlfreie Kurse bieten außerdem Gelegenheit zur Erwerbung von Kenntnissen in Spanisch oder Italienisch, Uebungen im Laboratorium zur Vertiefung der naturwissenschaft- lichen Kenntnisse; das letztere dürfte besonders denjenigen Schülern willkommen sein, die dereinst in industriellen Unternehmungen tätig sein werden.

Den Abschlubz des zweijährigen Fachstudiums bildet eine Prüfung unter dem Vorsitze eines Kommissars des Königl. Ministeriums für Handel und Gewerbe. Das durch Bestehen dieser Prüfung erworbene Reifezeugnis berechtigt zum Studium auf den Handels- hochschulen in Frankfurt a. M., Köln und Zürich, ebenso wurde es durch eine Verfügung des Reichs-Marine-Amtes als hinreichend für den Eintritt als Marine-Zahlmeisteranwärter, sowie als Anwärter für das Marine- intendantur- und Werftverwaltungs-Sekretariat erachtet.

Leider wird der Besuch der Höheren Handelsschule und die dadurch erlangte Vor- bildung für den Beruf seitens der Kaufmannschaft noch nicht genug gewertet, was nicht allein im Interesse der jungen Leute, sondern auch im Interesse der Schule zu bedauern ist; denn viele der Schüler werden dadurch veranlaßt, schon nach dem Besuche der zweiten Klasse wieder auszutreten und somit zu einem Zeitpunkte sich der Praxis zuzuwenden, wo sie von der Ausbildung, die der Lehrplan vermitteln will, nur den kleineren Teil genossen haben. Auch in der ersten Klasse erfolgen noch Austritte, selbst kurz vor der Reifeprüfung, besonders dann, wenn einegute Stellung winkt. Der augenblickliche Vorteil wird in einem solchen Falle viel höher eingeschätzt als der dauernde Gewinn, der aus der ab- geschlossenen Vorbildung erwächst. Wir erachten es für unsere Pflicht, vor einer so falschen Bewertung dringend zu warnen, und können den Eltern, die ihre Söhne der Anstalt anvertrauen, nur raten, von vornherein den vollständigen, zweijährigen Besuch in Aussicht

zu nehmen.

Die Aufnahme von Inländern erfolgt auf Grund des erfolgten Zeu gnisses über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst. Ausländer, die dieses Zeugnis nicht besitzen, haben eine Aufnahme prüfung abzulegen, in der dasjenige Maß von Kenntnissen nachzuweisen ist, welches die Erteilung des Freiwilligen-Scheines voraussetzt.

Schüler, welche die Anstalt besuchen wollen, ohne das volle Maß der vorgeschriebenen Kenntnisse zu besitzen, können als Gäste aufgenommen werden, wenn sie sonst die genügende geistige und sittliche Reife besitzen. Sie rücken in die Zahl der Vollschüler erst nach um- fassender Prüfung ein. Unter Umständen kann der Gast von der Teilnahme an einzelnen Fächern befreit werden; er kann auch in eine höhere Klasse aufsteigen. Er ist aber der Schulordnung wie jeder andere Schüler unterworfen. Ueber die spätere Zulassung eines Gastes als ordentlicher Schüler entscheidet der Direktor nach einer im Verein mit den Lehrern der Klasse vorgenommenen Prüfung.

Das Schulgeld beträgt für Schüler, deren Eltern in Prankfurt wohnen, M. 150. jährlich, für Auswärtige M. 250..