Jahrgang 
1907
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Vorbemerkung.

Die Städtische Handelslehranstalt vereinigt in sich im Gegensatz zu der obligatorischen Fortbildungsschule die verschiedenen Zweige des kaufmännischen Fortbildungs- und Fach- unterrichts mit freiwilligem Besuche; sie ist daher nicht eine einzige, in sich geschlossene Anstalt, sondern umfatzt mehrere voneinander ganz verschiedene Abteilungen für Knaben und für Mädchen.

Von diesen wird vom nächsten Jahre ab die Handelsrealschule eine selbständige Stellung einnehmen, da sie durch ihre Anerkennung als berechtigte höhere Lehranstalt aus dem Geschäfts- kreise des Königl. Ministeriums für Handel und Gewerbe ausgeschieden und dem des Königl. Unterrichtsministeriums unterstellt worden ist. Da zur Zeit der Drucklegung des Berichts die Veränderungen, die mit diesem Wechsel in der Organisation der Anstalt verbunden sind, nicht abgeschlossen sind, so wurde für dieses Jahr von einer anderen Gestaltung desselben noch Abstand genommen. 3

A. Die höhere Handelsschule.

1. Allgemeines.

Die Höhere Handelsschule stellt sich die Aufgabe, jungen Leuten, die die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste erworben haben, vor ihrem Eintritt in die kauf- männische Praxis in einem zweijährigen Kursus eine ebenso gründliche wie umfan g- reiche fachliche Bildung Zzu vermitteln, deren der Großkaufmann im heutigen Wirt- schaftsleben nicht mehr entbehren kann.

Der Schwerpunkt des Lehrplans beruht auf den fremden Sprachen, Französisch und Englisch, den naturwissenschaftlich-technischen Fächern und den kaufmännischen Fach- gegenständen.

Der Sprachunterricht zieht neben Werken von klassischliterarischem Werte Fach- schriften in den Kreis der Lektüre und sucht an ihnen die mündliche wie schriftliche Be- herrschung der Sprache sowohl zu allgemeinen wie zu beruflichen Zwecken zu fördern. Der geschichtliche Unterricht betrachtet die Entwicklung der modernen Staaten seit dem Ausgange des Mittelalters sowohl unter dem Gesichtspunkte der politischen Gestaltung wie des Handels und der Industrie; der geographische leitet aus den physikalischen, geologischen, klimatischen und hydrographischen Verhältnissen die Produktion der Länder ab und entrollt ein Bild von ihrem Handel und ihrem Anteil an der Weltwirtschaft. Die Naturwissenschaften legen zuerst die physikalischen und chemischen Gesetze dar, veranschaulichen darauf deren Anwendung in der Industrie und schließen mit einer Besprechung der teils auf chemischem, teils auf mechanischem Wege gewonnenen Waren. Von den kaufmännischen Fächern setzt sogleich das Rechnen gründlich ein und wird in derselben Weise durch beide Klassen fortgeführt, während für die übrigen zunächst im ersten Semester die allgemeine Handelslehre durch einen Ueber- blick über den Handelsbetrieb und seine Einrichtungen die Grundlage des Verständnisses