Die Gliederung der Städtischen Handelslehranstalt.
Die Handelslehranstalt vereinigt in sich die verschiedenen Zweige des freiwilligen kaufmännischen Fortbildungs- und Fachunterrichts; sie ist daher nicht eine einzige in sich abgeschlossene Anstalt, sondern umfaßt mehrere voneinander ganz verschiedene Abteilungen für Knaben sowohl wie für Mädchen.
1. Die Handelsfachschule für Lehrlinge und Gehilfen. a) Dreijähriger Kurs.
Durch die Ortsstatute vom 17. Juni 1902 sind alle männlichen wie weiblichen Handlungsgehilfen und Lehrlinge verpflichtet, die obligatorische kaufmännische Fortbildungsschule bis zum Ablauf des Schuljahrs zu besuchen, in welchem sie das 17. Lebensjahr beenden, jedoch bleibt es ihnen überlassen, statt der schulgeldfreien Fortbildungsschule die Handelsfachschule zu wählen. Da diese in ihren Zielen weiter geht als die obligatorische Fortbildungsschule, so können nicht alle Lehrlinge in sie aufgenommen werden, sondern es muß von dem Eintretenden ein Mindestmaß von Bildung verlangt werden, das dem Ziele des 7. Schuljahres entspricht.*)
Die Abteilung besteht aus drei aufsteigenden Klassen. Die unterste soll dazu dienen, zunächst die Allgemeinbildung des Lehrlings, die durch den Besuch der Volks- oder Mittelschule oder auch der unteren Klassen einer höheren Lehranstalt durchaus nicht abgeschlossen ist, zu ergänzen, da nur auf Grundlage einer ausreichenden Allgemeinbildung sich eine tiefer gehende berufliche Bildung aufbauen kann. Ganz besonders soll der deutsche Unterricht die Besucher in dem richtigen und fließenden Gebrauche der Muttersprache, wie er von dem Kaufmanne schriftlich wie mündlich verlangt werden muß, fördern; deshalb nimmt derselbe auch in dieser Klasse noch einen breiteren Raum ein. Die berufliche Ausbildung beginnt neben der Handels- geographie und der Warenkunde vor allem mit dem kaufmännischen Rechnen, das den Schüler gleichzeitig mit einer Reihe von Vorkommnissen der Praxis vertraut macht, und mit der Handelsbetriebslehre, die im Anschluß an seine eigenen Erfahrungen den Betrieb zunächst des Kleinhandels vor ihm entwickelt. Der Schreibunterricht zielt darauf hin, seine Handschrift flüssig und fließend zu machen, sie von einer vielleicht noch ungleichmäßigen, unbeholfenen Schülerschrift zu einer kaufmännischen umzubilden.
In der zweiten und ersten Klasse treten die besonderen Fachgegenstände in den Vordergrund. Zwar wird auch der deutsche Unterricht fortgesetzt, aber er beschränkt sich hauptsächlich auf die Lektüre, um den geistigen Horizont der jungen Leute zu erweitern, in ihnen das Verständnis für Erscheinungsformen und Fragen des wirtschaftlichen Lebens zu erwecken und ihren Charakter für die mannigfachen Anfechtungen des Lebens und des Berufs zu stählen; denn die Lehrlingsschule darf in keiner Klasse vergessen, daß neben der beruflichen Ausbildung die Entwicklung der allgemein menschlichen Eigenschaften, die Entfaltung der sittlichen Kräfte des Lehrlings ihre vornehmste Pflicht ist. Von den Fachgegenständen werden die in der III. Klasse begonnenen, Rechnen und Handelsbetriebslehre, fortgesetzt und schreiten zu neuen, schwierigen Kapiteln; Korrespondenz und Buchhaltung kommen in der zweiten hinzu und nehmen dann in der ersten von allen Unterrichtsgegenständen den größten Raum in Anspruch.
Zu den Pflichtfächern, die 8 Wochenstunden in jeder Klasse umfassen, treten die wahlfreien: Englisch, Französisch, Stenographie und Maschinenschreiben hinzu, die sich ebenfalls stufenweise aufbauen; Englisch und Französisch beginnen in Klasse III, Stenographie in Klasse II, und Maschinenschreiben bleibt der obersten Klasse vorbehalten.
*) Die Aufaahmebedingungen sind im einzelnen unter den Schulnachrichten angeführt.


