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schen mißachten, Glieder der deutschen Volksgemeinschaft ihrer Abkunft, ihres Glaubens und ihres Bekenntnisses wegen bekämpfen oder die sonst in ihren Bestrebungen und Zielen die Er- ziehung zum Bürger der deutschen Republik im Sinne des Artikels 148 der Reichsverfassung ge- fährden.“
Das Tragen von Abzeichen jeder Art in der Schule und bei Schulveranstaltungen bleibt ver- boten.
g) Desgl. vom 5. XI.: Es wird empfohlen, die Schüler über die Gefahren, die sie im Straßenverkehr
bedrohen, zu belehren.
h) Prov. Schulkollegium vom 10. XII.:
Ferienordnung. ; 3 Schluss Wiederbeginn Bezeichnung der Ferien Tage g g des Unterrichts
Osterferien....... 16 Samstag, den 27. März 1926 Dienstag, den 13. April 1926
Pfingstferien........ 10 Freitag, den 21. Mai 1926, nach der Dienstag, den 1. Juni 1926 dritten Unterrichtsstunde
Sommerferien....... 31 Freitag, den 2. Juli 1926, nach der Dienstag, den 3. August 1926 dritten Unterrichtsstunde
Herbstferien........ 14 Dienstag, den 28. September 1926, Mittwoch, den 13. Oktober 1926 nach der dritten Unterrichtsstunde
Weihnachtsferien...... 14 Donnerstag, den 23. Dezember 1926, Freitag, den 7. Januar 1927 nach der dritten Unterrichtsstunde.
Osterferien 1927...... Samstag, den 9. April 1927


