Jahrgang 
1926
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7. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.

a) Minister für Kunst, Wissenschaft und Volksbildung vom 12. März 1924: Forderungen für die Auf- nahme in die Sexta:

Heimatkunde: Bekanntschaft mit der heimatlichen Umwelt, Fähigkeit zur Wiedergabe einiger heimatlicher Sagen und Geschichten, soweit die Umwelt Anknüpfungspunkte dafür bietet, Verständnis der wichtigsten erdkundlichen Grundbegriffe, für die die Heimat den anschaulichen In- halt liefert, einiges Verständnis eines einfachen Planes des Heimatortes und einer einfachen Karte seiner nächsten Umgebung(Kreiskarte), Kenninis einiger wichtiger Pflanzen und Tiere der Heimat.

Deutsch: Fähigkeit zur Anfertigung einer kurzen Niederschrift über einen Gegenstand, der der kindlichen Erfahrung und Einbildungskraft naheliegt, ohne wesentliche Verstöße gegen die Rechtschreibung(in Bezug auf lauttreue Schreibung, Umlaut, Kürze und Länge der Selbstlaute, Großschreibung der Dingwörter) und den Satzbau. Bei der Wahl des Gegenstandes und der Fassung der Aufgabe ist einige Freiheit zu lassen. Kenntnis der lateinischen Schrift. Fließendes, lautrich- tiges und sinngemäßes Lesen leichtfaßlicher Lesestücke in deutscher und lateinischer Druckschrift. Wiedererzählung des Hauptinhalts, sofern sich das Stück dazu eignet. Sprechen einiger selbstge- wählter Gedichte mit deutlicher Aussprache und schlichtem Vortrag. Einige Sicherheit im Bestimmen der Teile eines einfachen Satzes(Satzgegenstand und Satzaussage) und der wichtigsten Wortarten (Dingwort, Zeitwort, Eigenschaftswort, Zahlwort, Fürwort). Erkennen und Bilden der wichtigsten Biegungsformen des Dingwortes und des Zeitwortes(Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft der Wirklichkeit in der Tätigkeitsform).

Rechnen: Schätzen anschaulich gegebener Längen, Kenntnis der Geldscheine und Geldstücke und der wichtigsten Längen- und Flächenmaße und Gewichte. Verständige Lösung kleiner Sachauf- gaben aus dem Gesichtskreis der Kinder, deren sprachliche Einkleidung keine Schwierigkeiten bietet. Sicherheit im kleinen Einmaleins und in den darauf zurückgehenden Teilungsaufgaben, im Zu- sammenzählen, Abziehen und Vervielfältigen. Kopfrechenaufgaben mit leicht behaltbaren Zahlen. Be- kanntschaft mit den einfachen Brüchen. Lösung leichter entsprechender Aufgaben. Schriftliches Zu- sammenzählen, Abziehen, Malnehmen und Teilen(das letzte mit höchstens zweistelligen Teilern) im Zahlenraum bis etwa zur Million.

Zeichnen: Zeichnen eines einfachen, dem Kinde vertrauten Gegenstandes aus dem Ge- dächtnis(mit Stift oder Kohle).

b) Prov. Schulkollegium v. 20. V.: Die Gemeindeverwaltungen und die Eltern sind in geeigneter Weise auf den Wert des Schwimmunterrichts hinzuweisen. Der Schwimmunterricht kann für Schüler etwa vom 12. Lebensjahr ab für verbindlich erklärt werden.

c) Prov. Schulkollegium v. 5. VII.: Neue Lehrgänge im wahlfreien Stenographieunterricht dürfen nur noch in der Einheitskurzschrift begonnen werden.

d) Ministerium vom 17. VIII. und vom 23. XII.: Bei öffentlichen Straßen- und Haussammlungen dürfen als Sammler keine Kinder und keine Jugendlichen unter 18 Jahren verwandt werden.

e) Desgl. vom 21. VIII.: Von dem Studium der Medizin wird wegen starker Ueberfüllung dringend gewarnt. f) Desgl. vom 29. VIII.: Der Ministerialerlaß vom 4.-8. 22 wird erneut eingeschärft:

In Ausführung der am 19. Juli 1922 getroffenen Vereinbarung der Unterrichtsverwaltungen der Länder und in Ergänzung des Runderlasses vom I1. März 1920 bestimme ich, daß es den Schülern aller Schulen verboten ist, Schülervereinen oder sonstigen Vereinen anzugehören oder an ihren Veranstaltungen teilzunehmen, die sich nach ihren Satzungen oder nach ihrer Betätigung gegen den Staat und die geltende Staatsform richten, seine Einrichtungen bekämpfen oder Mitglieder der Regierung des Reiches oder eines Landes verächtlich machen. Das gleiche gilt von Vereinen, die nach ihren Satzungen oder nach ihrer Betätigung die verfassungsmäßigen Grundrechte der Deut-