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Die Zahl der aus Stiftungen oder durch städtische Freiplätze während des Schuljahres 1914/15 unter- stützten Schüler ergibt sich aus folgender Obersicht:— 4
Zahl der. unterstützten Vergebende Stelle
Schuler— 1. Städtische Freischüler.......... 17 Kuratorium. 2. Beersches Stipendium........... 1 Konsistorium. 3. Von Cronstett- und von Hynspergisches ev. Stift 90. ynspergisches ey. Stüft 6 Lehrerkollegium. 4. Johannisgelder...... 5. Königswarter-Stiftung..........— Eigene Administration.
VI. Mittsilungen an die Eltern.
1. Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie zu Bespre-— chungen mit den Eltern ihrer Schüler bereit sind. Diese Sprechstunden werden zu Be- ginn jedes Halbjahres in dem Flur des Schulgebäudes und in den Klassenzimmern bekannt gegeben. Die Eltern werden gebeten, sich in allen besonderen Angelegen- heiten zunächst an die Herren Fach- und Klassenlehrer zu wenden, so zwar, daß sie die Absicht ihres Besuches den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitteilen.
2. Gesuche um Befreiung vom Unterricht sind von dem Vater oder seinem Stellvertreter schriftlich zu stellen. Für Gesuche um Befreiung vom Turnunterricht wolle man sich der Formulare bedienen, die beim Pedellen zu haben sind.
3. Bei Schulversäumnissen, die durch Krankheit veranlaßt sind, erwarten wir spätestens am zweiten Tage eine schriftliche Mitteilung an den Klassenlehrer. Für jede andere Versäumnis muß vorher die Zustimmung des Direktors nachgesucht werden..
4. Wegen der Ferienreisen hat das Königliche Provinzial-Schulkollegium den Samstag vor den Pfingst- und den vor den Sommerferien schulfrei gemacht; trotzdem gehen mir immer noch Gesuche um Befreiung von einzelnen Stunden und Tagen vor den Ferien zu. Soweit der Arzt die Notwen digkeit eines früheren Ferienbeginns bescheinigt, wird die Befreiung natürlich anstandslos gewährt; ich würde aber pflicht- widrig handeln, wenn ich wegen der Reisepläne der Eltern die Schüler früher beurlauben wollte. Das Abschlagen eines solchen Gesuches ist für beide Teile peinlich; ich wiederhole freundlichst die dringende Bitte, es mir in Zukunft ersparen zu wollen.
5. Es ist leider wiederholt vorgekommen, daß die in der Radhalle und im Radkeller abgestellten Räder der Schüler mutwillig beschädigt wurden, was nur von Mitschülern geschehen sein kann. Der Täter würde im Falle der Entdeckung sofortige Verweisung von der Anstalt zu gewärtigen haben; andererseits ist die Schule nicht in der Lage, für die im Schulgebäude abgestellten Räder Gewähr zu leisten.
6. Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1915/16 ist festgesetzt wie folgt:
Zeit Letater Schultag Erster Schultag Ostern 1915 Mittwoch, den 31. März 1915 Donnerstag, den 15 April 1915*2 Pfingsten Freitag, den 21. Mai*) Freitag, den 28. Mai Sommer Freitag, den 2. Juli*)— Dienstag, den 3. August Michaelis Dienstag, den 28. September*) Donnerstag, den 14. Oktober 2*)
Weihnachten Dienstag, den 21. Dezember*) Mittwoch, den 5. Januar 1916 Osrern 1916 Freitag, den 14. April 1916.
*) Der Unterricht muß an diesen Tagen unverkürzt durchgeführt werden. **) Diese Tage sind für die Schüler wegen der Aufnahmeprüfung schulfrei.


