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11 5. September und 17. Dezember. Min.-Erlaß. Die Schüler sind über die Notwendigkeit zu belehren, daß mit dem vorhandenen Brotgetreide sparsam umgegangen wird. 5. September. Prov.-Schulkoll. Es bleibt dem pflichtmäßigen Ermessen des Anstaltsleiters überlassen zu entscheiden, ob und in welchem Umfang zu Michaelis Zeugnisse erteilt werden können. 19. September. Min.-Erlaß. Einrichtung einer Zentralstelle für den naturwissenschaftlichen Unterricht in Berlin. 22. September. Min.-Erlaß. Diejenigen jungen Männer, welche die Verpflichtung zur Dienstleistung als freiwillige Krankenpfleger für die ganze Dauer des Krieges eingegangen sind und nachweisen, daß sie zum Dienst in der freiwilligen Krankenpflege angenommen und für den Etappendienst bestimmt sind, sind zur Notreifeprüfung zuzulassen. 5. Oktober. Prov.-Schulkoll. Die Namen von Schülern, die feindlichen Staaten angehören, sind anzuzeigen. 9. Oktober. Min.-Erlaß. Über die Organisation der Ubungen der Jungmannschaft. 10. Oktober. Min.-Erlaß. Eine Gedächtnistafel aller im Kriege gefallenen Lehrer wird veröffentlicht werden im Zentralblatt. 6. November. Min.-Erlaß.„Aus mir zugegangenen Mitteilungen habe ich mit Befriedigung ersehen, daß es an vielen höheren Lehranstalten in vorzüglicher Weise angestrebt wird, in den einzelnen Unterrichts- stunden und bei anderen geeigneten Gelegenheiten die Lehraufgaben zu den großen kriegerischen Ereig- nissen... in lebendige Beziehung zu setzen. Ich kann diesen Bestrebungen nur meine Anerkennung aussprechen und bin überzeugt, daß keine der mir unterstellten höheren Lehranstalten es unterlassen wird, die Jugend anzuleiten, die ruhmvolle Zeit verständnisvoll mitzuerleben und die Erinnerung an sie unauslöschlich in ihr Gedächtnis einzuprägen...
Solche Anknüpfungen hindern keineswegs, an der Forderung treuer Pflichterfüllung bei den Schülern und Schülerinnen festzuhalten...“ 21. November. Min.-Erlaß. Aufforderung, Goldmünzen zu sammeln und der Reichsbank zuzuführen. 19. Dezember. Min.-Erlaß. Schüler, die nach dem Erlaß vom 31. August in eine höhere Klasse versetz t aber wegen Verwundung oder Krankheit wieder aus dem Heere entlassen worden sind, sind von Ostern 1915 ab in die nächsthöhere Klasse aufzunehmen; kehren sie vorher zurück, so treten sie in ihre Klasse wieder ein, aber die Versetzung behält ihre Gültigkeit. 23. Dezember. Prov.-Schulkoll. Hinweis auf die Denkschrift„Statistisches zur Wirkung des Reichs- Impfgesetzes“, abgedruckt im Zentralblatt 1914, 668 ff. 18. Januar. Prov.-Schulkoll. Zuweisung von zwei Kaiserprämien zur Verteilung am Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers. 25. Januar. Min.-Erlaß. Hinweis auf die Gärtner-Lehranstalt in Berlin-Dahlem. 29. Januar. Min.-Erlaß. Bei der Osterversetzung soll auf die Heimmungen gebührend Rücksicht genommen werden, die der Kriegszustand hervorgerufen hat.„Die Versetzungsfähigkeit wird unter den gegenwärtigen Verhältnissen ganz besonders nach dem Gesichtspunkt zu beurteilen sein, ob der Schüler imstande sein wird, mit Erfolg an dem Unterricht der nächsthöheren Klasse teilzunehmen“. 6. Februar. Min.-Erlaß. Zuweisung eines Exemplars der Deutschen Kriegslieder von Frau Anna de Lagarde geb. Berger und Fräulein Mathilde Berger. 8. Februar. Min.-Erlaß. Für Schüler, die Ostern nach Oberprima, Unterprima und Untersekunda versetzt werden und nachweisen, daß sie zum Heeresdienst oder als freiwillige Krankenpfleger im Etappengebiet angenommen worden sind, dürfen die Notprüfungen und die Zuerkennung der Reife für eine höhere Klasse vom 1. Juni ab statthaben. 9. Februar. Min.-Erlaß. Die Schüler sind erneut auf die Notwendigkeit hinzuweisen, Gold für die Reichs- bank zu sammeln.


