Jahrgang 
1910
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8. Musikalien- und Instrumentensammlung. (Verwalter: Herr Prof. Dr. Wünnenberg.) 8

Die Abiturienten Goeschen, Kahn, Keller, Mayer, Reinert, Rolfes, Scharff, Wieden- feld schenkten zusammen eine Bratsche, der Abiturient Salin schenkte eine Klarinette mit Kasten.

VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

I. Witwen- und Waisenkasse.

An Gaben, einschließlich der Einschreibegebühr, sind bis zum 28. Februar für die Witwen- und Waisen- kasse eingegangen: 559,80. Allen Gebern wird herzlicher Dank gesagt.

2. Unterstützung von Schülern.

1. Für den zur Unterstützung bedürftiger Schüler des Goethegymnasiums bestimmten Dispositions- fonds des Direktors empfing dieser: Von Herrn Ingenieur Fellner 100; von den Abiturienten des Oster- termins 1909 215; von dem Vater eines dieser Abiturienten 100; von Herrn Schmidt-Polex 10; von Herrn Moessinger 25; von Schlesinger und v. Passavant OIIb, Donner und Stock UIIIb für die Schul- büchersammlung 35; von einem Ungenannten für denselben Zweck 10; im ganzen 495. Hiervon wurden teils einzelne Schüler mit kleineren oder größeren Beträgen unterstützt, teils Schulbücher für die Schulbücher- sammlung beschafft.

Der gegenwärtige Kassenbestand beträgt 248,04. Den freundlichen Gebern spreche ich auch an dieser Stelle meinen herzlichen Dank dafür aus, daß es mir so ermöglicht wurde, in Fällen der Not oder eines entschiedenen Bedürfnisses hilfreich einzugreifen.

2. Die Zahl der aus Stiftungen oder durch städtische Freiplätze während des Schuljahres 1909/1910 unterstützten Schüler ergibt sich aus folgender Ubersicht:

urkendlgleen Vergebende Stelle Schüler 4 1. Stadtische Freischiler......... 11 Kuratorium. 2. Beersches Stibendium.......... 3 Konsistorium. 3. Von Cronstett- und von Hynspergisches ev. Stift 4. Johannisgelder..... 4 Lebrerkollegium. 5. Königswartersche Stiftung........B 7 Eigene Administration.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Folgende Verfügungen der Behörden mache ich hier bekannt oder rufe sie ins Gedächtnis zurück:

1. Nach einem ministeriellen Erlaß vom 9. Juli 1907 sind bei ansteckenden Krankheiten folgende Maßregeln von den Eltern der Schüler zu beachten. Alle Schüler, die an einer der folgenden Krankheiten leiden: a) Aussatz, Cholera, Diphtherie, Fleckfieber, Gelbfieber, Genickstarre, Pest, Pocken, Rückfallfieber, Ruhr, Scharlach, Typhus, b) Favus(Erbgrind), Keuchhusten, Körnerkrankheit, Krätze, Lungen- und Kehlkopftuberkulose, Milzbrand, Mumps, Tollwut, Windpocken, Röteln und Rotz,