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kleineren Beträgen unterstützt, auch eine Anzahl von Büchern für die Schulbüchersammlung(S. 33) beschafft. Der gegenwärtige Kassenbestand beträgt M. 123.59. Den freundlichen Gebern spreche ich auch an dieser Stelle meinen herzlichen Dank dafür aus, daß es mir so ermöglicht wurde, in Fällen der Not oder eines entschiedenen Bedürfnisses hilfreich einzugreifen.
2. Die Zahl der aus Stiftungen oder durch städtische Freigebigkeit während des Schuljahres 1908/1909 unterstützten Schüler ergibt sich aus folgender Ubersicht:
Zahl der 1
*— unterstützten Vergebende Stelle —— umer— 2— 1. Städtische Freischüler......... 12 Kuratorium. 2. Beersches Stipendium......... 4 Konsistorium. 3. Von Cronstett- und von Hynspergisches ev. Stift 4. 4. Johannisgelder........... 6 Lehrerkollegium. 5. Königswartersche Stiftung........ 5 Eigene Administration.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Von einer Einrichtung, die schon seit einer Reihe von Jabren an unserer Anstalt besteht, geben wir entsprechend einer Verfiigung der Aufsichtsbehörde auch an dieser Stelle Kenntnis:
Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie zu Bespre- chungen mit den Eltern ihrer Schüler bereit sind. Diese Sprechstunden werden zu Be- ginn jedes Halbjahres in dem Flur des Schulgebäudes und in den Klassenzimmern bekannt gegeben. Die Eltern werden gebeten, sich in allen besonderen Angelegenheiten zunächst an die Herren Fach- und Klassenlehrer zu wenden, so zwar, daß sie die Absicht ihres Besuches den Lehrern, die sie zusprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitteilen.
Die Eltern werden ferner gebeten, schriftliche Mitteilungen, die ihnen von seiten der Schule zugehen, mit einer Empfangsbestätigung dem Direktor zurückzusenden.
2. Durch Ministerial-Erlaß vom 13. Juni 1908 wird verfügt, daß eine Befreiung vom Turnunterricht nur dann gewährt werden darf, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachenkrankheiten und ähnliche Dinge dürfen nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.
3. An folgende Verfügung des Kuratoriums wird hierdurch erinnert:
Es ist den Schülern verboten, bei den Turnspielen mit Fahrrädern auf dem Rasen umherzufahren, sowie auch Papier auf die Spielplätze zu werfen. Flaschen und andere zerbrechliche Gegenstände dürfen zu den Turn- spielen nicht mitgebracht werden, da durch die lieg enbleibenden Scherben und Bruchstücke leicht gefährliche Verletzungen hervorgerufen werden können.
4. Es ist leider wiederholt vorgekommen, daß die in der Radhalle und im Radkeller abgestellten Räder der Schüler mutwillig beschädigt wurden, was nur von Mitsehülern geschehen sein kann. Der Täter würde im Falle der Entdeckung sofortige Verweisung von der Anstalt zu gewärtigen haben; anderseits ist die Schule nicht in der Lage, für die im Schulgebäude abgestellten Räder Gewähr zu leisten.
5. Unter dem Namen Präparationen ist seit einer Reibe von Jahren eine große Anzahl von Hilfs- mitteln für die häusliche Vorbereitung der Schüler auf die griechischen und lateinischen Schriftsteller erschienen, die ihnen die Mühe sparen will, unbekannte Vokabeln im Lexikon aufzuschlagen. In der Tat machen diese Hilfs- mittel für den Augenblick die Arbeit sehr bequem; auf die Dauer aber können sie den Schüler nur schädigen.


