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II. Verfügungen der Behörden.
a) Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums.
2. März. Der jüdische Religionsunterricht in den Klassen von Untertertia abwärts wird von Ostern 1908 ab Herrn Dr. Höxter übertragen.
24. März. Mitteilung eines Min.-Erl. vom 18. März: In der ersten Religionsstunde nach Beginn des neuen Schuljahres soll des am 21. April 1808 geborenen Johann Heinrich Wichern gedacht werden.
31. März. Mitteilung eines Schreibens der Kaiserlichen Werft in Kiel vom 10. März: Die Direktoren werden ersucht, die Schüler der oberen Klassen auf die Verwaltungssekretariats-Laufbahn aufmerksam zu machen. Angenommen werden junge Leute, welche die Unterprima mit Erfolg besucht haben. Das Einkommen der Verwaltungssekretäre usw. beträgt zur Zeit a) Verwaltungssekretariatsapplikanten nach einer dreimonatigen Probezeit 720— 900 M. Remuneration, b) Verwaltungssekretäre 1800— 4200 M. Gehalt, c) Marine-Rendanten 3000— 4500 M. Gehalt, d) Magazin-Direktoren 4000— 5000 M. Gehalt. Dazu b), c) und d) 432 M. Wohnungsgeldzuschuß.
1. April. Der Herr Unterrichtsminister hat genehmigt, daß die versuchsweise auf die Dauer von zwei Jahren gestatteten Studientage am Goethe-Gymnasium bis auf weiteres beibehalten werden.
24. April. Der Kandidat des höheren Schulamts Herr Kolb wird zur Ableistung des pädagogischen Probe- jahrs dem Goethe-Gymnasium überwiesen.
13. Mai. Der katholische Religionsunterricht in den Klassen Quinta und Sexta wird Herrn Kaplan Blech übertragen.
20. Juni. Ein Exemplar des Jahrbuchs für Volks- und Jugendspiele, Jahrgang XVII, wird der Anstalts- bibliothek überwiesen.
20. Juni. Herr Professor Dr. Wünnenberg wird zu dem in Charlottenburg stattfindenden Fortbildungs- kursus für Gesanglehrer einberufen.
1. Juli. Ein Exemplar der Geschichte des Preußischen Staates von Berner wird der Anstalt überwiesen mit der Bestimmung, es einem Schüler als Prämie zukommen zu lassen. Das Buch wurde an Kaisers Geburtstag dem Untersekundaner Rudolf Flörsheim überreicht.
17. Juli. Mitteilung eines Min.-Erl. vom 13. Juli. Das Ministerium hat wahrgenommen, daß die Prozent- sätze der am Turnunterricht nicht teilnehmenden Schüler zum Teil auffällig steigen. Es wird eingeschärft, daß eine Befreiung vom Turnunterricht nur dann auszusprechen ist, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleich- sucht, Muskelschwäche, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.—.
22. Juli. Mitteilung eines Min.-Erl. vom 11. Juli. Bei der Reifeprüfung können an den Gymnasien
fortan die einzelnen Prüflinge entscheiden, ob sie in der mündlichen Prüfung im Französischen oder im
Englischen geprüft werden wollen. In demjenigen Fach, in dem sie nicht geprüft werden, wird das auf Grund der Klassenleistungen festgestellte Prädikat in das Reifezeugnis aufgenommen.
7. August. Der Herrn Professor Dr. Schwemer erteilte Urlaub wird um ein Jahr bis zum 1. April 1910 verlängert.
8. Oktober. Mitteilung eines Min.-Erl. vom 29. September 1908. Der am 19. November bevorstehenden hundertjährigen Wiederkehr der Einführung der preußischen Städteordnung soll in den mittleren und oberen Klassen in der Geschichtsstunde jenes Tages selbst oder in der zunächst voraufgehenden gedacht werden. 19. November. Herr Professor Dr. Bölte wird für die Zeit vom 1. März bis zu den Sommerferien 1909 zu einer Reise nach Griechenland beurlaubt.


