43
der Macht der Schule, die schulfreie Zeit willkürlich zu verlängern. Die Freigabe des Samstags vor den großen Ferien ist höheren Orts von der Schulverwaltung beantragt, aber abgelehnt worden. Den bestehenden Gesetzen müssen sich der Direktor und die Lehrer nicht minder als die Schüler fügen. Wir bitten deshalb die verehrten Eltern freundlichst, uns nicht mit Gesuchen in Verlegenheit zu setzen, die wir zu unserem Bedauern abzuschlagen gezwungen sind.“
Ich teile endlich den Eltern unserer Schüler mit, daß die Anstalt jetzt eine Schulbüchersammlung eingerichtet hat, aus der einzelne bedürftige Schüler die im Unterricht gebrauchten Bücher leihweise ganz oder zum Teil erhalten können. Herr Oberlehrer Dr. Hahn hat sich in freundlichster Weise der Mühe unterzogen, das vorhandene und das von unseren diesjährigen Abiturienten bereitwillig gelieferte Material zu ordnen; er
wird diese Sammlung auch in Zukunft verwalten. Gesuche um Bewilligung solcher Bücher sind an den Direktor zu richten.
Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt:
1. Für den Schreibunterricht: No. 4 der Normalhefte(VD; No. 5(V); zu 10 Pfg.
2. Für die Übersetzungen und Diktate: No. 5(VI); No. 6(— V); zu 10 Pfg.
3. Für die Aufsätze: Hefte größeren Formats zu 18 Pfg.
4. Für den Anfangsunterricht des Griechischen in Untersekunda: besonders liniierte Hefte zu 15 Pfg., bis jetzt nur erhältlich in dem Papiergeschäft von Käülberer, Hohenzollernstr. 15.
5. Für Mathematik: No. 9 und No. 11 der Normalhefte zu 10 Pfg.
Außerdem Präparationshefte(10 Pfg.) und Diarien(20 Pfg.).
Es dürfen nur solche Hefte benutzt werden, die mit Bindfaden, nicht mit Draht geheftet sind.
Den verehrten Eltern unserer Schüler empfehlen wir für die bevorstehende Impfung die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Präsidium getroffen hat. Die Schüler des Gymnasiums werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur durch animalische Lymphe geimpft.
Für den Konfirmanden-Unterricht werden Montag und Donnerstag Nachmittag in den Klassen UII und OIII von obligatorischem Unterricht freigehalten.
Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1905/1906 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 16. bis 30. April. Der 1. Mai ist wegen der Aufnahmeprüfung für die Schüler frei. Der Unterricht beginnt fürs erste um 8 Uhr. 2. Pfingstferien vom 11. bis 14. Juni einschließlich. 3. Sommerferien vom 9. Juli bis 7. August einschließlich. 4. Herbstferien vom 1. bis 15. Oktober. Der 16. Oktober ist wegen der Aufnahme- prüfung für die Schüler frei. 5. Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1905 bis 8. Januar 1906 einschließlich. Der Unterricht schließt am Mittage des 23. Dezember.


