Jahrgang 
1905
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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

1. Witwen- und Waisenkasse.

An Gaben, einschließlich der Einschreibegebühr, sind bis zum 31. März für die Witwen- und Waisen- kasse eingegangen: M. 613. Allen Gebern wird herzlicher Dank gesagt.

2. Unterstützung von Schülern.

Die Zahl der aus Stiftungen oder durch städtische Freigebigkeit während des Schuljahres 1904/1905 unterstützten Schüler ereit sich aus ſolgender Übersicht:

Zahl der 4 unterstützten Vergebende Stelle

Schüler 1. Städtische Freischüler......... 4 Kuratorium. 2. Beersches Stipendium. 5 5 Konsistorium. 3 Von Cronstett- und von Hynspergisches ev. v. Stift 5 Lehrerkollegium. 4. Johannisgelder.......... 6 Lehrerkollegium. 5. Königswartersche stiftung....... 6 Eigene Administration.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Von einer Einrichtung, die schon seit einer Reihe von Jahren an unserer Anstalt besteht, geben wir entsprechend einer Verfügung der Aufsichtsbehörde auch an dieser Stelle Kenntnis:

Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, haben sämt- liche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie zu Besprechungen mit den Eltern ihrer Schüler bereit sind. Diese Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halb- jahres in dem Flur des Schulgebäudes und in den Klassenzimmern bekannt gegeben. Die Eltern werden gebeten, sich in allen besonderen Angelegenheiten zunächst an die Herren Fach- und Klassenlehrer zu wenden, auch, wenn es irgend angängig ist, die Absicht ihres Besuches den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitzuteilen.

Die Eltern werden ferner gebeten, schriftliche Mitteilungen, die ihnen von seiten der Schule zugehen, mit einer Empfangsbestätigung dem Direktor zurückzusenden.

Eine Mahnung und Bitte, die Herr Geheimrat Reinhardt im Programm des damaligen städtischen Gymnasiums von 1892, Seite 42, ausgesprochen hat, möchte ich hierdurch wiederholen:

Vor den großen Sommerferien gelangt alljährlich eine große Zahl von Gesuchen an uns um Befreiung von einem oder mehreren Tagen vor dem Schulschluß. Soweit es sich um wirkliche Krankheiten, die von Arzten bescheinigt werden, oder um dringende Erholungsbedürftigkeit schwächlicher Schüler handelt, wird selbstverständ- lich die Leitung der Schule den Eltern gerne darin entgegenkommen und ihrerseits bereitwillig die Möglichkeit bieten, daß die Knaben zu neuer, frischer Arbeit die nötige Stärkung erhalten. Anders aber steht es mit den Gesuchen, die damit begründet werden: man wolle dem Gedränge auf den Eisenbahnen, das nach Schluß der Schule entstehe, gerne entgehen; man habe eine weitere Reise vor, und wünsche deshalb eine Verlängerung der Ferien. Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. Dieselben Gründe könnten so ziemlich von allen Eltern geltend gemacht werden, die überhaupt ihre Söhne mit auf die Ferienreise nehmen. Es liegt nicht in