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1. 1901.
2. 1901.
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II. Verfügungen der Behörden.
a) Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums.
6. März. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 26. Februar. Die Bestimmungen werden zusammen- gestellt, die bei der Zuerkennung der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst zu beachten sind. Daraus ist Folgendes hervorzuheben:„Bei der Entscheidung darüber, ob der Besuch der zweiten Klasse als erfolgreich anzusehen sei, sind dieselben Grundsätze einzuhalten, die für die Versetzung in die höhere Klasse in Geltung sind.“„Erreicht ein Schüler die für die Versetzung in die Obersekunda erforderliche Reife erst nach anderthalbjährigem Besuch der Untersekunda, so ist es unbenommen, ihm das Befähigungszeugnis auch dann schon zu diesem Zeitpunkt auszustellen, wenn die Anstalt keine Wechselcöten hat und somit die wirkliche Versetzung des Schülers in die Obersekunda erst ein halbes Jahr später erfolgen könnte.“
11. März. Dr. Pius Sack wird der Anstalt zur Vollendung seines Probejahrs und zugleich zur Versehung einer wissenschaftlichen Hilfslehrerstelle überwiesen.
9. April. Mitteilungen eines Ministerial-Erlasses vom 30. März.„Die Gesamtdauer der Lehrstunden jedes Schultages ist in der Weise festzusetzen, daß auf jede Lehrstunde zehn Minuten Pause gerechnet werden“ „Nach jeder Lehrstunde muß eine Pause eintreten“
8. Mai. Mitteilung eines Erlasses des Staatsministeriums vom 28. Januar:„Für die Zulassung zu allen Zweigen des Subalterndienstes, für die bisher der Nachweis der Abschlußprüfung erforderlich war, bedarf es einer solchen nicht mehr, vielmehr genügt die einfache Versetzung nach Obersekunda.
6. Juni. Die neuen Lehrpläne, die an Stelle der Lehrpläne vom 6. Januar 1892 treten, werden mitgeteilt; sie sind, soweit dies angängig ist, schon für das laufende Schuljahr maßgebend.
15. Juli. Die Oberlehrer Dr. Wirth und Dr. Bopp sind zu Professoren ernannt. Unter dem 12. Oktober ist denselben der Rang der Räte 4. Klasse verliehen worden.
9. November. Mitteilung der Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an höheren Lehranstalten; vollständig wiedergegeben unter VII, S. 33.
12. November. Es wird genehmigt, daß von den 4 Stunden, die in Obertertia für den Unterricht der Geschichte und Erdkunde angesetzt sind, im Winterhalbjahr regelmäßig eine Stunde zu einem Wieder- holungskursus der alten Geschichte verwandt wird.
26. November. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 1. November, enthaltend die Ordnung der Reifeprüfung an den neunklassigen höheren Schulen. Daraus sind folgende Bestimmungen hervorzuheben: An Stelle der bisherigen schriftlichen Prüfung im Französischen tritt die mündliche Prüfung.— Die Benutzung eines griechisch-deutschen Wörterbuches bei der schriftlichen Übersetzung aus dem Griechischen wird nicht mehr gestattet.— Bei der mündlichen Prüfung fallen die Teilbefreiungen fort. Die Befreiung von der ganzen mündlichen Prüfung kann für solche Schüler beschlossen werden, die nach ihren Leistungen in der Klasse und in der schriftlichen Prüfung, sowie nach ihrer ganzen Persönlichkeit dieser Aus- zeichnung würdig erscheinen; dabei ist hinsichtlich der Leistungen besonderes Gewicht auf das Deutsche zu legen. Die mündliche Prüfung umfaßt für alle übrigen Schüler: Die Religionslehre, die lateinische, griechische und französische Sprache, die Geschichte(auch Fragen aus der griechischen und römischen Geschichte sind zu stellen) und die Mathematik.
b) Verfügungen des Kuratoriums.
3. April. Der bisherige wissenschaftliche Hülfslehrer an der Realschule in Lichterfelde Dr. Richard Pappritz, sowie die bisherigen Hülfslehrer am Goethe-Gymnasium Dr. Karl Hahn und Dr. Hans Drüner sind durch Magistratsbeschluß vom 12. März zu Oberlehrern ernannt und vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium am 27. März bestätigt worden.
3. April. Der bisherige Oberlehrer am Realgymnasium in Kiel Dr. Ewald Bruhn ist durch Magistrats- beschluß vom 12. März zum Oberlehrer am Goethe-Gymnasium vom 1. Oktober ab ernannt und vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium am 27. März bestätigt worden.


