Jahrgang 
1898
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt:

Für den Schreibunterricht: No. 4 der Normalhefte(VI); No. 5(V); zu 10 Pf.

Für die iibersetzungen und Diktate: No. 5(VI); No. 6(V); zu 10 Pf.

Für die Aufsätze: Hefte größeren Formats zu 18 Pf.

Für den Anfangsunterricht des Griechischen in Untersekunda: besonders liniierte Hefte zu 10 Pf.

Für Mathematik No. 9 und No. 11 der Normalhefte zu 10 Pf.

Außerdem Präparationshefte(10 Pf.) und Diarien(20 Pf.). Die bezeichneten Hefte sind in allen hiesigen Schreibmaterialien-Läden vorrätig.

Wir bitten solche Hefte zu bevorzugen, die mit Bindfaden nicht mit Drant geheftet sind.(S. S. 22).

Den verehrten Eltern unserer Schüler empfehlen wir für die bevorstehende Impfung die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Präsidium getroffen hat. Die Schüler des Gymnasiums werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur durch animalische Lymphe geimpft.

Für den Konfirmandenunterricht wird die Schule die Vorsorge treffen, daß in Obertertia die Stunden von 11 12 Uhr am Montag und Donnerstag frei pleiben oder mit entsprechendem Unterricht belegt werden. Für das sogenannte Gebet kann die Stunde von 11 12 Uhr am Mittwoch nur in Untertertia berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich also, daß diejenigen Schüler, die vor dem Konfirmandenunterricht das Gebet besuchen sollen, in Untertertia damit den Anfang machen und in Obertertia den Konfirmandenunterricht zum Abschluß bringen. Die Schüler der Untersekunda, die während des Konfirmandenunterrichts ganz oder teilweise von dem Religionsunterricht der Schule auf Ansuchen der Eltern entbunden werden, können nach einem Erlaß des Herrn Unterrichtsministers bei der Abschlußprüfung von der mündlichen Prüfung in der Religion keinesfalls befreit werden..

Auch in diesem Jahre erinnern wir daran, daß von seiten der Verwaltung der israelitischen Religions- schule in den Räumen des Gymnasiums regelmäßiger Religionsunterricht abgehalten wird, an welchem unsere Schüler unentgeltlich Anteil nehmen können.

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Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1898/99 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 3. bis 17. April. Der 18. April ist wegen der Aufnahmeprüfung für die Schüler frei. 2. Pfingstferien vom 29. Mai bis 1. Juni einschließlich. 3. Sommerferien vom 3. Juli bis 1. August einschließlich. 4. Herbstferien vom 25. September bis 9. Oktober. Der 10. Oktober ist wegen der Aufnahmeprüfung für die Schüler frei. 5. Weih- nachtsferien vom 24. Dezember 1898 bis 6. Januar 1899 einschließlich. Der Unterricht schließt am Mittage des 23. Dezember.

Zu der bevorstehenden Progressionsfeierlichkeit beehre ich mich die hohen Behörden, alle Freunde des Gymnasiums, insbesondere die hochgeschätzten Eltern unserer Schüler ergebenst einzuladen.