1897,
1898,
1898,
1898,
1898,
1898,
1897, 1897,
1897,
1897,
II. Verfügungen der Behörden.
a) Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schulköllegiums.
8. Juni. 5 Exemplare des Werkes von Oncken„Unser Heldenkaiser“ werden der Anstalt zum Geschenke gemacht, von denen eins der Bibliothek zu überweisen, vier als Prämien an Schüler zu verteilen sind.
18. Oktober. Mitteilung eines Runderlasses des Ministeriums über Vereinfachung des Geschäftsganges
und Verminderung des Schreibwerks.
21. Dezember. Seine Majestät der Kaiser und König haben allergnädigst geruht, von dem Werke „Deutschlands Seemacht sonst und jetzt“ von Kapitänlieutenant a. D. Wislicenus eine größere Anzahl von Exemplaren für besonders gute Schüler als Prämien zur Verfügung zu stellen: drei derselben werden der Anstalt übersandt.(Dieselben wurden am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers verteilt.) 19. Jannuar. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 12. Januar betreffend die Abschlußprüfung der Klassen nach dem Frankfurter Lehrplan. Dieselbe ist, entsprechend den allgemeinen Bestimmungen, lediglich als Versetzungsprüfung zu behandeln. Die Anforderungen sind nach den für die Untersekunda des Frankfurter Systems planmäßigen Lehraufgaben zu bemessen. In der äußeren Gestaltung der Prüfung ist alles zu vermeiden, was geeignet wäre, den bezeichneten Charakter der Prüfung zu beein- trächtigen. Alle Bestimmungen, die zur Vereinfachung der Prüfung für die Klassen nach dem allge- meinen Lehrplane erlassen sind, gelten auch für die Klassen nach dem Frankfurter Lehrplan.
25. Januar. Zur Entlastung der Oberstufe der Klassen nach dem Frankfurter Lehrplan werden folgende Anderungen der im Jahre 1891 festgesetzten Lehrpläne gestattet: In der Obersekunda und Unterprima wird die Zahl der mathematischen Lehrstunden wöchentlich von je 4 auf je 3, in der Oberprima die Zahl der für Lateinisch und Griechisch angesetzten Stunden von 16 auf 15 herabgesetzt; auch kann der wahlfreie Unterricht im Englischen und Hebräischen versuchsweise statt von Obersekunda ab mit je 2 Stunden von Unterprima ab mit je 3 Stunden erteilt werden.
31. Januar. Die Einführung von Warschauers iöbungsbuch zum Übersetzen aus dem Deutschen ins Lateinische, 2. Teil, wird für Obersekunda genehmigt.
10. Februar. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 30. Januar: Die Direktoren sind ermächtigt, die für reif erklärten Abiturienten nach gewissenhaftem Ermessen schon vor dem Schlusse des Unterrichts zu entlassen und den Zeitpunkt der Entlassung selbständig zu bestimmen.
28. Februar. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 12. Februar: Bei Neuanschaffung von Büchern und Heften ist zwar daranf hinzuweisen, daß die mit Drahtheftung versehenen Exemplare allmählich wieder aus dem Gebrauche verschwinden; jedoch sind unverschuldete Schädigungen des Buchhandels und des Buchbindergewerbes zu vermeiden. Für eine entsprechende iibergangszeit werden daher Bücher und Hefte mit Drahtheftung einstweilen noch zugelassen.
b) Verfügungen des Kuratoriums.
23. März. Die Teilung der Untertertia ist für das Schuljahr 1897/98 beschlossen und vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium unter dem 16. März genehmigt.
14. April. Herr Stadtschulrat Dr. Lüngen ist mit seinem am 12. d. Mts. erfolgten Dienstantritt auch in das Kuratorium der höheren Schulen als Mitglied eingetreten.
14. September. Mitteilung einer Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums: Es wird genehmigt, daß im bevorstehenden Winterhalbjahr der Vormittags-Unterricht an sämtlichen höheren Schulen auf 5 Stunden ausgedehnt wird. Dabei ist auf den Konfirmanden-Unterricht Rücksicht zu nehmen. 16. September. Das Freie Deutsche Hochstift gewährt den älteren Schülern der städtischen Schulen freien Eintritt in das Goethe-Haus und Goethe-Museum in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Mai unter Führung von Lehrern nach vorheriger Verständigung über die zu wählende Zeit.


