Jahrgang 
1896
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56 Wir erinnern auch in diesem Jahre daran, daſs von seiten der Verwaltung der israeli- tischen Religionsschule in den Räumen des Gymnasiums regelmäſsiger Religionsunterricht abgehalten wird, an welchem unsere Schüler unentgeltlich Anteil nehmen können.

Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1896/97 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 29. März bis 12. April. Der 13. April ist wegen der Aufnahme- prüfungen für die Schüler frei. 2. Pfingstferien vom 24. bis 27. Mai einschliefslich. 3. Sommer- ferien vom 5. Juli bis 3. August einschlieſslich. 4. Herbstferien vom 20. September bis 4. Oktober. Der 5. Oktober ist wegen der Aufnahmeprüfungen für die Schüler frei. 5. Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1896 bis 6. Januar 1897 einschlieſslich. Der Unter- richt schliefst am Mittage des 23. Dezember.

Zu der bevorstehenden Progressionsfeierlichkeit beehre ich mich die hohen Behörden, alle Freunde des Gymnasiums, ins- besondere die hochgeschàâtzten Eltern unserer Schüler ergebenst ein- zuladen.