Jahrgang 
1928
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tung zur Zahlung dieses Beirrags besteht. Bei einer Reihe von Unfällen hat die Versicherung Entschädigung gezahlt.

Der Berufsberatung der Abiturienten und anderer abgehender Schüler wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Der Abiturient Walter Abschlag wurde auf Antrag der Schule in die Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen.

i) Schulgeld, Unterstützungen.

Das Schulgeld beträgt vierteljährlich 50 M.; in den ersten beiden Monaten des Viertel- jahres sind je 17, im letzten Monat 16 M. zu zahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 5 M. An Ge- schwisterermäßiigungen werden(seit 1. 4. 27 nur auf besonderen, aber nicht näher zu be- gründenden Antrag) gewährt: Für das zweite der eine höhere Schule oder Hochschule be- suchenden Kinder des gleichen Erziehungsberechtigten 25 v. H., das dritte 50 v. H.; jedes weitere Kind ist schulgeldfrei.

Das Schulgeld ist bis zum dritten Schultag jedes Monats an die Anstaltskasse zu ent- richten, für volle Ferienmonate am letzten Schultage des Vormonats. Abmeldung befreit von der Schulgeldzahlung nur, wenn sie bis zum letzten Schultage des Vormonats dem Anstalts- leiter zugegangen ist. Beitreibung des Schulgeldes im Verwaltungszwangsverfahren und einst- weilige Ausschließung vom Unterricht erfolgt nach voraufgegangener Androhung, wenn das Schulgeld eine Woche nach Fälligkeit nicht enrichtet ist.

Die Kassengeschäfte der Anstalt verwaltet die Staatliche Kreiskasse II in Frankfurt a. Main. Hochstr. 16. Für ihre mustergültige Erledigung spricht der Anstaltsleiter dem Kas- senführer. Herrn Oberrentmeister Schmuck und seinen Mitarbeitern auch hier seinen herz- ſichen Dank aus.

Das Schulgeld kann gezahlt werden:

1. Durch Barzahlung an dem in den ersten Tagen des Monats in der Anstalt stattfin- denden Hebetermin. Soweit die Zahlung an dem festgesetzten Hebetermin nicht erfolgt, kann die Barzahlung auch bei der Staatlichen Kreiskasse II. Hochstr. 16. geleistet werden.

2. Durch Zahlkarte oder Ueberweisung auf das Postscheckkonto Frankfurt a. M. 6822 der Staatlichen Kreiskasse II. Frankfurt a. M

Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, der pünktlichen Einzahlung des Schulgeldes ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen, damit die Kreiskasse nicht ge- zwungen ist. rückständige Schulgeldbeträge im Mahn- und Zwangsverfahren einzuziehen. Durch dieses Verfahren würden den Zahlungspflichtigen besondere Kosten erwachsen. Auch entstehen infolge der zwangsweisen Einziehung häufig unangenehme Auseinandersetzungen. die zu vermeiden sowohl im Interesse der Anstalt und der Kasse als auch der Erziehungs- berechtigten liegt.

Für Freistellen wurde der gesamte bestimmungsgemäß zur Verfügung stehende Betrag verwendet. Es waren verliehen im Sommer 15 ganze. 25 halbe: im Winter 15 ganze, 28 halbe Freistellen.

An Frziehungsbeihilfen wurden 5 besonders würdigen Schülern zusammen 720 Mk. gewährt.

Die Hilfsbücherei, aus der Lehrmittel an die Schüler leihweise ausgegeben wer- den. wurde stark erweitert.

Die Schülerkasse wurde weiter von Stud.-Rat Dr. Sinning verwaltet. Ihr wurden Spenden und Ueberschüsse bei Schulveranstaltungen überwiesen.

4. Der Elternbeirat. Verein ehem. Kaiser Friedrichs Gymnasiasten.

Der Elternbeirat besteht aus folgenden Mitgliedern:

1. Herr Pfarrer Petermann(Vorsitzender), Rhönstr. 108, Fernsprecher Carolus 42828. 2. Herr Dr. Ernst Weber, Scheffelstr. 17. 5. Herr Architekt M. Römisch, Linnéstr. 51. 4. Herr Bankbeamter Karl Hahn, Wittelsbacher Allee 113. 5. Herr Justizobersekretär Oswald Nink, Feststr. 7. 6. Frau Mittelschullehrer Wiebe, Hegelstr. 6.

Elternbeirat und Schule arbeiteten in völliger Eintracht miteinander. Versammlungen fanden statt am 24. Juni und. in feierlicherer Form., unter Mitwirkung des Orchesters, am 15. 9. An diesem Abend hielt der Direktor einen Vortrag überDie Aufgaben des Gymnasiums in unserer Zeit. Der Verein ehemaliger Kaiser Friedrichs-Gymnasiasten hatte die Freundlich- keit, den Vortrag in abgekürzter Feram in seinem Vereinsblatt Nr. 20 vom 15. 12. 27 abzu-

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