Jahrgang 
1927
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keiten im Umfange eines Liedes und Vertrautheit mit Klavier oder Violine oder Orgel am Akademieort einberufen. Die Bewerberinnen werden sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyzeums« bildung ausweisen müssen..

..... 8 Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer

und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten. 4 2. Es wird beabsichtigt, Anfang Mai 1927 in Frankfurt a. M. eine pädagogische Aka- demie auf simultaner Grundlage zur Ausbildung von Volksschullehrern und Volksschuh lehrerinnen zu eröffnen. 4 Für die Aufnahme ſelten die Bestimmungen meiner Bekanntmachunz vom 1. No- vember 1926 UIII 2450 II, U II. 1(Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preuften, 1926, Heft 22, S. 588)..

Ferienordnung für das Schuljahr 1927.

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Schluß des Unterrichts: Beginn des Unterrichts: Pfingsten: Freitag, den 3. Juni Dienstag, den 14. Juni 1 Sommer: Freitag, den 1. Juli Dienstag, den 2. August Herbst: Dienstag, den 27. September Mittwoch, den 12. Oktober Weihnachten: Mittwoch, den 21. Dezember Donnerstag, den 5. Januar 1928 Ostern: Sonnabend, den 31. März 1928

8. Mitteilungen an die Eſtern.

1. Nur wenn Elternhaus und Schule einhellig und eng zusammenarbeiten, ist die schwere Aufgabe der Erziehung zu lösen. Direktor(Mo., Mi., Frei., 11 12. Fernspr. Carol. 45320) und Lehrer haben bestimmte Sprechstunden angesetzt. Wir bitten die Eltern, von dieser Ein- richtung häufig und rechtzeitig Gebrauch zu machen. Vorherige Anmeldung ist erwünscht. In den letzten MAlen des Schuljahres kann freilich Auskunft über die Versetzung nicht mehr erteilt werden.

2. Urlaub unmittelbar vor und nach den Ferien wird nur vom Direktor und in der Regel nur auf Grund ärztlichen Gutachtens erteilt. Die Eltern werden gebeten, nur in den dringendsten Fällen solche Anträge zu stellen. Wir halten die Erziehung zu ernstem Arbeits- willen(der sich mit Jugendfrohsinn paaren soll) für die wichtigste Aufgabe der Schule ge- rade in unserer Zeit. Die Zahl der Ferientage und der Tage, die dazu noch aus mancherlei Gründen der Arbeit entzogen werden, ist zur Erholung so ausreichend, daft eine weitere Vermehrung dieser Tage vom erzieherischen Standpunkt aus nicht verantwortet werden

ann.

3. Schulfeiern, Monatswanderungen und sonstige Schulveranstaltungen verpflichten alle Schüler zur Teilnahme, sofern nicht das religiöse Bekenntnis eine Ausnahme begründet.

Frankfurt a. M., den 1. Juni 1927.

Dr. Heinrich Weinstock, Studiendirektor.

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