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Streben des Schülers ſeine Geſamtreife, bei deren Beurteilung auch auf die Leiſtungen in den verbindlichen, nicht wiſſenſchaftlichen Unterrichtsfächern entſprechende Rückſicht genommen werden kann, gewährleiſtet, und wenn angenommen werden darf, daß der Schüler auf der nächſtfolgenden Stufe das Fehlende nachholen kann. Indes iſt die Verſetzung nicht ſtatthaft, wenn ein Schüler in einem Hauptfache das Prädikat„Nicht genügend“ erhalten hat und dieſen Ausfall nicht durch mindeſtens„Gut“ in einem anderen Hauptfache ausgleicht.
Als Hauptfächer ſind für das Gymnaſium anzuſehen: Deutſch, Lateiniſch, Griechiſch und Mathematik.
Zur Bekämpfung der Schundliteratur hat der Herr Miniſter unter dem 21. Sep⸗ tember 1912 folgende Verfügung erlaſſen:
„Die Gefahren, die durch die überhandnehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, ſind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat ſich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer⸗, Gauner⸗ und Schmutzgeſchichten, wie ſie namentlich auch in einzelnen illuſtrierten Zeitſchriften verbreitet werden, die Phantaſie ver⸗ dorben und das ſittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden iſt, daß ſich die jugendlichen Leſer zu ſchlechten und ſelbſt gerichtlich ſtrafbaren Handlungen haben hinreißen laſſen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen laſſen, mit allen ihr zu Gebote ſtehenden Mitteln dieſes Üübel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verſtändnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die ſittliche Feſtigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In faſt allen Schulen finden ſich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen koſtenlos benutzt werden können. Aber die Schule iſt machtlos, wenn ſie von dem Elternhauſe nicht ausreichend unterſtützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtſein ihrer Verantwortung die Leſeſtoffe ihrer Kinder, einſchließlich der Tagespreſſe, ſorgſam überwachen, das verſteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch⸗ und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugniſſe der Schundliteratur feilgeboten werden, ſtreng verbieten und überall gegen Erſcheinungen dieſer Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann iſt Hoffnung vorhanden, daß dem übel geſteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen ſelbſt mit Rat und Tat zur Seite ſtehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die ſich für die Altersſtufe und für ihre geiſtige Entwicklung eignen. Zu dieſem Zwecke werden es ſich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen ſein laſſen, ſich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmannſchen Verlage zu Berlin erſchienene Buch des Direktors Dr. F. Johanneſſon„Was ſollen unſere J ungen leſen?“ wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverläſſiger Wegweiſer dabei dienen können.“
Ebenſo verderblich wie die Schundliteratur ſind oft die Folgen des Beſuchs von Kinemato⸗ graphentheatern,(Lichtſpielvorſtellungen) u. dgl. Auch hierbei iſt es zunächſt die Pflicht der Eltern, ihre Söhne aufs ſorgſamſte zu behüten und vor Böſem zu bewahren. Die Schule wird jedoch nichts unterlaſſen, um ihre Zöglinge vor dem Beſuch von verführeriſchen, das kindliche Gemüt auf⸗ reizenden Vorſtellungen aufs dringendſte zu warnen, ſie kann aber nur dann einen rechten Erfolg erzielen, wenn ſie von den Eltern in jeder Weiſe unterſtützt wird. Schüler, die den Warnungen der Schule nicht gehorchen, haben ſtrenge Beſtrafung zu gewärtigen.
Schließlich wird noch auf das gefährliche Spielen mit Schußwaffen warnend hin⸗ gewieſen. Wer Schußwaffen, Feuerwerkskörper, Patronen u. dgl. zur Schule, zum Turnen, zu Ausflügen, auf den Spielplatz oder in die Schwimmanſtalt mitbringt oder in deren Beſitz betroffen wird, wird auf das ſtrengſte beſtraft, in der Regel mit Verweiſung von der Anſtalt.
Nicht eindringlich genug können ſerner die Eltern gebeten werden, ihre Söhne auch in der Hinſicht zu überwachen, ob ſie überſetzungen der fremdſprachlichen Dichter und Proſaiker benutzen oder gar von den in Leipzig und Halle erſtandenen Aufſatz⸗Fabriken ihre deutſchen Hausaufſätze ſich an⸗ fertigen laſſen; was dort geliefert wird, muß als elende Ware bezeichnet werden, zugleich aber mögen


