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fache das Prädikat„Nicht genügend“ erhalten hat und diesen Ausfall nicht durch mindestens„Gut“ in einem anderen Hauptfache ausgleicht. Als Hauptfächer sind für das Gymnasium anzusehen: Deutsch, Lateinisch, Griechisch und Mathematik.
Zur Bekämpfung der Schundliteratur hat der Herr Minister unter dem 21. September 1912 folgende Verfügung erlassen:
„Die Gefahren, die durch die überhandnehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zu- kunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Übel zu bekümpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse, sorgsam überwachen, das versteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, daß dem Übel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwicklung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weid- mannschen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. F. Johannesson„Was sollen unsere Jungen lesen?“ wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Wegweiser dabei dienen können.“
Angesichts der im Erlasse des Herrn Ministers geschilderten Gefahren haben wir die Eltern unserer Schüler schon wiederholt und dringend gebeten, die Lektüre ihrer Söhne aufs sorgfältigste zu überwachen. Die Schule ist gern bereit zu helfen und läßt sich nach wie vor die Ausstattung der Schülerbibliothek angelegen sein, um ihren Zöglingen Unterhaltung und Belehrung in Büchern zu bieten, die wirklich den Sinn für das Schöne, Edle und Gute in ihren Herzen wecken und fördern.
Ebenso verderblich wie die Schundliteratur sind oft die Folgen des Besuchs von Kinematographen- theatern,(Lichtspielvorstellungen) u. dgl. Auch hierbei ist es zunächst die Pflicht der Eltern, ihre Söhne aufs sorgsamste zu behüten und vor Bösem zu bewahren. Die Schule wird jedoch nichts unterlassen, um ihre Zög- linge vor dem Besuch von verführerischen, das kindliche Gemüt aufreizenden Vorstellungen aufs dringendste zu warnen, sie kann aber nur dann einen rechten Erfolg erzielen, wenn sie von den Eltern in jeder Weise unter- stützt wird. Schüler, die den Warnungen der Schule nicht gehorchen, haben strenge Bestrafung zu gewärtigen,
Schließlich wird noch auf das gefährliche Spielen mit Schußwaffen warnend hingewiesen. Wer Schußwaffen, Feuerwerkskörper, Patronen u. dgl. zur Schule, zum Turnen, zu Aus- flügen, auf den Spielplatz oder in die Schwimmanstalt mitbringt oder in deren Besitz betroffen wird, wird auf das strengste bestraft, in der Regel mit Verweisung von der Anstalt.
Die Schüler können ihre Fahrräder bis auf weiteres in den Kellerraum der Anstalt einstellen, doch übernimmt die Unterrichtsverwaltung für die Sicherheit der Räder keinerlei Ver- antwortung.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 3. April. Die Schüler der Gymnasialklassen haben sich an diesem Tage um 10 Uhr, die der Vorschule um 11 Uhr in ihren Klassen einzufinden.
Frankfurt a. M., den 1. März 1913. Prof. Dr. Busse.


