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Eltern, Anfragen und Wünsche gern entgegennehmen. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenleiter die erforderlichen Erkundigungen rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahrs durch Anschlag auf dem Flur des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Klassenleitern und Fachlehrern in Verbindung zu treten.
Die Eltern wollen dem Klassenleiter oder dem Direktor mündlich oder schriftlich mitteilen, wenn ihnen die Forderungen der Schule das zulässige Maß der häuslichen Arbeiten zu überschreiten scheinen; anderseits werden sie aber auch dringend gebeten, die Schüler zu regelmäßigem Fleiß, pünkt- lichem Schulbesuch und zu verständiger Zeiteinteilung anzuhalten.
Die Eltern werden gebeten, die Fortschritte ihrer Söhne besonders auch im Sommer mit Aufmerksamkeit zu verfolgen und sich bald nach Ostern mit den Herren Klassenleitern ihrer Söhne bekannt zu machen. Eine rechtzeitige Aussprache ist für beide Teile nutzbringend und wird von der Schule immer dankbar aufgenommen. Dagegen hat es keinen Zweck, wenn die El ern erst in den letzten Wochen vor der Versetzung mit Fragen, Bitten und Vorstellungen an den Direktor und die Lehrer herantreten.
Zeugnisse werden im Herbst, vor Weihnachten und am Schluß des Schuljahrs aus- gestellt; sie sind von den Schülern in die Zeugnismappe einzukleben und mit der Unterschrift des Vaters oder dessen Stellvertreters am nächsten Schultage wieder vorzuzeigen. Aus den Urteilen, die für jedes Fach in eines der vorgeschriebenen Urteile zusammengefaßt werden, läßt sich in Verbindung mit den Versetzungsbestimmungen ein Schluß auf die Versetzungsaussicht des Schülers ziehen. Erscheint die Versetzung eines Schülers bereits vor Weihnachten zweifelhaft, so wird dies auf dem Weihnachtszeugnis vermerkt. Eine weitere schriftliche Benachrichtigung erfolgt in der Regel nicht. Aus dem Ausbleiben einer solchen Mitteilung ist deshalb nicht zu schließen, daß die Versetzungsaussichten inzwischen besser geworden sind.
Die wichtigsten Bestimmungen der für die Versetzung erlassenen Vorschriften sind folgende:
Die Unterlage für die Versetzung bilden die im Laufe des Schuljahrs abgegebenen Urteile Dund Zeugnisse der Lehrer, insbesondere aber das Zeugnis am Schlusse des Schuljahrs.
In den Zeugnissen ist es zulässig, zwischen den einzelnen Zweigen eines Faches zu unterscheiden; zum Schluß aber muß das Urteil für jedes Fach in eines der Prädikate: 1. Sehr gut, 2. Gut, 3. Genügend, 4. Mangel- haft, 5. Nicht genügend, zusammengefaßt werden.
Im allgemeinen ist die Zensur„Genügend“ in den verbindlichen wissenschaft- lichen Unterrichtsgegenständen als erforderlich für die Versetzung anzuschen.
Über mangelhafte und nicht genügende Leistungen in dem einen oder anderen Fache kann hinweg- gesehen werden, wenn nach dem Urteile des Lehrers die Persönlichkeit und das Streben des Schülers seine Gesamtreife, bei deren Beurteilung auch auf die Leistungen in den verbindlichen nicht- wissenschaftlichen Unterrichtsfächern entsprechende Rücksicht genommen werden kann, gewührleistet, und wenn angenommen werden darf, daß der Schüler auf der nächstfolgenden Stufe das Fehlende nachholen kann. Indes ist die Versetzung nicht statthaft, wenn ein Schüler in einem Haupt- fache das Prädikat„Nicht genügend“ erhalten hat und diesen Ausfall nicht durch mindestens„Gut“ in einem anderen Hauptfache ausgleicht.
Als Hauptfächer sind für das Gymnasium anzusehen: Deutsch, Lateinisch, Griechisch und Mathematik.
Turnspiele sollen auch in diesem Sommer jeden Mittwoch nachmittags 4— 6 Uhr auf dem neuen Spielplatz am Ostpark unter der Aufsicht zweier Lehrer geübt werden. Die Eltern werden gebeten, ihre Söhne zur Teilnahme an diesen Spielstunden anzuhalten.
Die Eltern unserer Schüler werden dringend gebeten, die Lektüre ihrer Söhne aufs sorgfäl- tigste zu überwachen. Sie wollen bedenken, daß sie damit ihren Kindern einen großen Dienst erweisen, nicht nur für die Schulzeit, sondern für das ganze Leben. Die Schule ist gern bereit, den Eltern geeignete Lektüre für ihre Söhne zu empfehlen, wie sie sich auch die weitere Ausstattung der Schülerbibliothek angelegen sein läßt, um ihren Zöglingen Unterhaltung und Belehrung in Büchern zu bieten, die wirklich den Sinn für das Schöne, Edle und Gute in ihren Herzen wecken und fördern.


