Jahrgang 
1909
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Auf eine höhere Anordnung läßt die Schule den Eltern in besonderen Fällen schriftliche Mitteilungen zugehen, die bestimmungsgemäß als portopfichtige Dienstsache abgelassen werden. Die Schule hält jedoch den schriftlichen Verkehr nur für einen Notbehelf und bittet die Eltern zur Verminderung der schriftlichen Benachrichtigungen das Ihrige freundlichst beizutragen. Dies könnte geschehen, wenn die Eltern bei Versäumnissen ihrer Söhne immer rechtzeitig eine Entschuldigung an die Schule gelangen lassen wollten. Oft liegt selbst am zweiten Tage der Versäumnis eine Mitteilung seitens der Eltern nicht vor, und die Schule sieht sich leider gezwungen, bei den Eltern schriftlich anzufragen. Auch könnten die Eltern der Schule viel Mühe undsich selbst Weiterungen ersparen, wenn sie die Güte hätten, die für die Entrichtuing des Schulgeldes angesetzten Hebetermine inne zu halten.

zZeugnisse werden im Herbst, vor Weihnachten und am Schluß des Schuljahrs aus- gestellt; sie sind von den Schülern in die Zeugnismappe einzukleben und mit der Unterschrift des Vaters oder dessen Stellvertreters am nächsten Schultage wieder vorzuzeigen. Aus den Urteilen, die für jedes Fach in eines der vorgeschriebenen Prädikate zusammenfaßt werden, läßt sich in Verbindung mit den Versetzungsbestimmungen ein Schluß auf die Verse tzungsaussichten des Schülers ziehen. Die wichtigsten Bestimmungen der für die Versetzung erlassenen Vorschriften sind folgende:

§ 1. Die Unterlagen für die Versetzung bilden die im Laufe des Schuljahrs abgegebenen Urteile u nd Zeugnisse der Lehrer, insbesondere aber das Zeugnis am Schlusse des Schuljahrs.

§ 2. Dem Direktor bleibt es unbenommen, die Unterlagen noch durch mündliche Befragung und nötigenfalls auch durch schriftliche Arbeiten zu vervollständigen. Diese Ergänzung bildet bei der Versetzung nach Obersekunda die Regel, von der nur in ganz zweifellosen Fällen abgesehen werden darf.

§ 3. In den Zeugnissen ist es zulässig, zwischen den einzelnen Zweigen eines Faches zu unterscheiden; zum Schluß aber muß das Urteil für jedes Fach in eines der Prädikate: 1. Sehr gut, 2. Gut, 3. Genügend, 4. Mangelhaft, 5. Ungenügend zusammengefaßt werden.

§ 4. Im allgemeinen ist die ZensurGenügend in den verbindlichen wissen- schaftlichen Unterrichtsgegenständen als erforderlich für die Versetzung anzusehen.

Über mangelhafte und ungenügende Leistungen in dem einen oder anderen Fache kann hinweg- gesehen werden, wenn nach dem Urteile des Lehrers die Persönlichkeit und das Streben des Schülers seine Gesamtreife, bei deren Beurteilung auch auf die Leistungen in den verbindlichen nicht- wissenschaftlichen Unterrichtsfächern entsprechende Rücksicht genommen werden kann, gewährleistet, und wenn angenommen werden darf, daß der Schüler auf der nächstfolgenden Stufe das Fehlende nachholen kann. Indes ist die Versetzung nicht statthaft, wenn ein Schüler in einem Haupt- fache das PrädikatUngenügend erhalten hat und diesen Ausfall nicht durch mindestensGut in einem anderen

Hauptfache ausgleicht. Als Hauptfächer sind für das Gymnasium anzusehen: Deutsch, Lateinisch, Griechisch und Mathematik.

Endlich richte ich an die Eltern unserer Schüler die dringende Bitte, die Lektüre ihrer Söhne aufs sorgfältigste zu überwachen. Alljährlich werden viele Tausende sogenannterJugendschriften auf den Büchermarkt gebracht, die nichts anders als eine ernste Gefahr für die Jugend bedeuten. Es sind dies kleine wohlfeile Heftchen mit grellen, aufregenden Bildern, die in den Schaufenstern mancher Buch- und Papier- geschäfte, in Zeitungsständen usw. angepriesen, von den Kindern eifrig gekauft, gierig verschlungen und in den Klassen schnell verbreitet werden. Diese Schund- und Machwerke übertreffen sogar die früher vielgelesenen Indianergeschichten an Unwahrheit, Abgeschmacktheit und Schädlichkeit. Sie überreizen die jugendliche Phantasie, spiegeln der kindlichen Seele falsche Ideale von Heldenmut, Gewandtheit und Klugheit vor, erwecken ein Ge- fallen an grausigen Taten und reizen die jugendlichen Leser zu törichten Streichen und Abenteuern. Sie verleiten zur Oberflächlichkeit und Zerstreutheit, verführen zur Durchtriebenheit und Unaufrichtigkeit, sie verderben den guten Geschmack, den gesunden Sinn der Jugend und verrohen ihr Gemüt. Die geehrten Eltern werden deshalb herzlich gebeten, unter keinen Umständen eine solche Lektüre in den Händen ihrer Kinder zu dulden. Sie wollen

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