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9. Musikalien. (Verwalter: Döpfer.)
Anschaffungen: Ergänzungsstimmen zu den Altniederl. Volksliedern v. Kremser.
Für die Bereicherung, die unsere Sammlungen in diesem Jahre durch Geschenke erfuhren, wird allen Gebern auch hier verbindlicher Dank ausgesprochen.
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Am Schlusse des Schuljahres befanden sich in der Schülerunterstützungskasse Mark 416.66, in der Festkasse Mark 43.29.
VII. Mitteilungen an die Eltern.
Die Ferien sind für das nächste Schuljahr folgendermaßen festgesetzt: 1. Osterferien 1908: Schluß des Unterrichts Sonnabend, den 11. April; Anfang des Unterrichts Dienstag. den 28. April. 2. Pfingstferien: Schluß des UInterrichts Freitag. den 5. Juni: Anfang des Unterrichts Donnerstag, den 11. Juni. 3. Sommer- ferien: Schluß des Unterrichts Freitag, den 3. Juli; Anfang des Unterrichts Dienstag. den 4. August. 4. Herbstferien: Schluß des Unterrichts Sonnabend, den 26. September; Anfang des Uinterrichts Dienstag. den 13. Oktober. 5. Weihnachtsferien: Schluß des Unterrichts Mittwoch, den 23. Dezember 1908; Anfang des Unterrichts Donnerstag. den 7. Januar 1909. 6. Osterferien 1909: Schluß des Uinterrichts Sonnabend,, den 3. April 1909; Anfang des Unterrichts Dienstag, den 20. April 1909.
Anträge auf Beurlaubungen im Anschluß an die Ferien sind vorher schriftlich an den Direktor zu richten. Sie können nur in den dringendsten Fällen berücksichtigt werden, und zwar in der Regel nur dann, wenn entweder nachgewiesen wird, daß durch zwingende Verhältnisse die Auflösung des Haus- standes vor oder nach den Ferien geboten ist, oder wenn ärztlich bescheinigt wird. daß die Ferienwochen zur Durchführung einer Kur für den Schüler nicht ausreichen. Ein kurzer Urlaub, der lediglich den Zweck hat, einem Schüler oder seinen Angehörigen beqduemeres Reisen zu ermöglichen, kann unter keinen UImständen bewilligt werden. Ebenso ist die Beurlaubung eines Schülers vor und zugleich nach den Ferien unzulässig.
Das Schulgeld, das vierteljährlich in einer der ersten Wochen nach den Ferien erhoben wird, beträgt, bis auf weiteres für alle Klassen 150 Mark jährlich. Es steht den Eltern oder deren Stellvertretern frei, das Geld an dem von dem Direktor festgesetzten Termine an den Rendanten persönlich zu zahlen oder die Zahlung durch beauftragte Personen, insbesondere durch die Schüler selbst leisten zu lassen. Das Geld kann auch 14 Tage vor und bis 14 Tage nach dem Hebetermine durch die Post ganz frei leinschlieblich Bestellgeld) an den Rendanten der Gymnasialklasse, Herrn Jünemann, hier, Sandweg 113, unter Angabe des Vor- und Zunamens des Schülers sowie seiner Klasse eingesandt werden. Neu eintretende Schüler haben mit dem ersten Schulgelde ein Eintrittsgeld von 5 Mark zu entrichten.
Zu einer Stundung des Schulgeldes ist der Direktor nicht befugt.


