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Außer auf diese Schulordnung werden die Eltern unserer Schüler im Anschluß an die vorjährigen Schulnachrichten noch auf folgende Bestimmungen von neuem auf- merksam gemacht.
l. Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus sind für sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegen- zunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen lag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jeden Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur, sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend Tebeten von dieser Iineicütung, so oft es ihnen nur wünschenswert erscheint, Ge- rauch zu machen, zunächst aber, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, mit den Herren Klassenlehrern und Fachlehrern in Verbindung zu treten.
Es wird von neuem darauf hingewiesen, daß in Rücksicht auf den Gesamt- betrieb des Schulorganismus eine Vèerlängerung der Ferien(s. II No. 6) nur) dann bewilligt werden kann, wenn das Gesuch durch den überzeugenden Hin- weis auf den Gesundheitszustand unter Vorlegung maßgebender ärzt- licher Zeugnisse begründet wird, und wenn es von besonderen Zwischen- fällen natürſich abgesehen), rechtzeitig vor Anfang der Ferien vor- gebracht wird.
3. Das neue Schuljahr wird Montag, den 23 April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung eröffnet. Sämtliche für die Gymnasialklassen und die erste Vor- klasse angemeldeten Schüler haben sich zu dieser Stunde in dem Gymnasium mit den Ahsanxeeengniszen einzufinden, die in die Vorklassen 2 und 3 eintretenden am folgenden Tag um 0o Uhr. Für auswärtige Schüler bedarf es bei der Wahl der Wohnung oder der Pension der Genehmigůùng des Direktors.
4. Das Aufnahmegeld beträgt 5 Mk., das Schulgeld, das vierteljährlich in einer der ersten Wochen nach den Ferien erhoben wird, für alle Klassen 150 Mk. jährlich.
Es steht den Eltern frei, das Geld an den von dem Direktor festgesetzten Termine an den Rendanten— Herrn Jünemann— persönlich zu zahlen, oder die Zahlung durch beauftragte Personen, insbesondere durch die Schüler selbst leisten zu lassen. Das Schulgeld kann auch 14 Tage vor und bis 14 Tage nach dem Hebetermine durch die Post ganz frei(einschl. Bestellgeld) an den Rendanten unter Angabe des Vor- und Zunamens des Schülers, sowie seiner Klasse eingesandt werden.
5. Die Abmeldung der Schüler hat spätestens in der auf den Tag des Schul- schlusses folgenden Woche zu erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist tritt ein, wenn bei dem Abmeldetermin zu Weihnachten oder Ostern die Frist vor dem 2. Januar oder dem 1. April ablaufen würde. Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu den an- gegebenen Zeitpunkten, so tritt die Verpffichtung zur Zahlüng des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein.
Frankfurt a. M., den 2. April 1000.
Der Königliche 6umnasial-Direhtor Dr. Hartwig.


