Jahrgang 
1903
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II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1. Ministerialerlass vom 7. Juli 1902: Der Oberlehrer Dr. Orth wird vom l. Oktober d. Is. ab alsschultechnische Hülfskraft an das Kgl. Provinzial-Schulkollegium in Cassel überwiesen.

2. Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums in Cassel vom 19. Juli 1902: Bestimmte Vorgänge der letzten Zeit haben dem Herrn Minister Anlass gegeben, von neuem darauf hinzuweisen, wie dringend Not es thue, dass die Lehrerkollegien dem Unwesen der Schülerverbindungen fortgesetzt die sorgfältigste Aufmerksamkeit zuwenden, und dass Schüler und Eltern öfters gewarnt werden.

3. Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 18 August 1002: Der Lehrer Mauck wird auf seinen Antrag von den Geschäften der Rendantur bei dem kgl. Gymnasium vom 1. Oktober d. Is ab entbunden und dieselben dem Lehrer Jünemann im Nebenamt übertragen.

4. Durch Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums wird der Kandidat des höheren Schulamts O. Wenderoth vom 1. Oktober d. Js. ab bis zum 1. April k. Js. dem Kaiser-Friedrichs-Gymnasium als wissenschaftlicher Hülfslehrer zugewiesen.

5. Ministerialerlass vom 16. Oktober 1002: DieRegeln für die deutsche Recht- schreibung nebst Wörterverzeichnis 1002 treten mit Beginn des Schuljahres 1003/4 bei allen Schulen und Seminarien an Stelle der 1880 eingeführten Regeln und sind von dem genannten Zeitpunkte ab für den Unterricht in der deutschen Rechtschreibung sowie für die Schreibweise in den Arbeiten massgebend. In diesen sind jedoch Schreibungen, die zwar den bisher geltenden Vorschriften, nicht aber den neuen Regeln entsprechen, vor der Hand nicht als Fehler zu behandeln, sondern nur als von den letztgenannten abweichend zu kennzeichnen.

6. In einer Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 10. Dezember 1002 werdenim Interesse der Förderung des für das Wohl der Schüler in erziehlicher wie in unterrichtlicher Hinsicht wichtigen Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern Anweisungen gegeben, die zumeist an unserem Gymnasium schon seit Jahren ins Leben getreten sind.(Vgl. unter Nr. VI).

7. Laut Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 5. März 1903 werden mit Rücksicht auf die Abhaltung des 2. Wettstreites deutscher Männergesangvereine vom 4. bis 6. Juni d. Js. die diesjährigen Pfingstferien ausnahmsweise bis zum Schlusse der Pfingstwoche verlängert.

III. Zur Schulgeschichte.

1. Schulzeit und Unterbrechung des Unterrichts. Gesundheitszustand.

Am 8. April wurde nachmittags, nachdem am Morgen die Aufnahmeprüfung stattgefunden hatte, das Schuljahr mit einer Andacht und mit Bekanntmachung der wichtigeren Bestimmungen der Schulordnung eröffnet. Geschlossen wird das Schuljahr am 4. April. Zwischen den Pfingst- und Herbstferien fiel der Unterricht in die Morgenstunden von 7 12 Uhr, sonst in die Zeit von 81 Uhr. Unterbrechung