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Französisch. 2 St. W. Plötz-Kares, Ubungsbuch B. 16— 36 mit den entsprechenden Abschnitten der Sprachlehre. Malot, Sans famille. Alle zwei Wochen ein Exercitium oder eine Klassenarbeit. Sprechübungen.(Eichelkraut.)
Geschichte. 2 St. w. Deutsche Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis
zum Regierungsantritt Friedrichs des Grossen, insbesondere brandenburgisch- preussische Geschichte.(Warth.)
Erdkunde. 1 St. w. Wiederholung und Ergänzung der Landeskunde des deutschen Reiches. Kartenskizzen.(Müller.)
Mathematik. 3 St. w. Arithmetik: Gleichungen des 1. Grades mit einer Unbekannten; Proportionen. Geometrie: Kreislehre Il. Teil; Flächengleichheit der Figuren; Anfangsgründe der Ahnlichkeitslehre. Konstruktionsaufgaben.(Müller.)
Naturkunde. 2 St. W. Im Sommer: Naturgeschichte des Menschen nebst Unter- weisungen über die Gesundheitspflege. Im Winter: Vorbereitender physikalischer Lehrgang Teil I: Allgemeine Physik, Mechanik und Wärmelehre.(Müller.)
Zeichnen. 2 St. w. Fortsetzung des perspektivischen Zeichnens. Drehkörper, Walze, Kegel, Kugel und daran entwickelte Beleuchtungsgesetze. Gipsmodelle, Gebrauchs- und kunstgewerbliche Gegenstände, sowie solche aus dem naturkund- lichen Unterricht mit Wiedergabe von Licht und Schatten. Fortsetzung der UÜbungen im Treffen von Farben. Skizzierübungen und Gedächtniszeichnen. Cünemann.)—
Unter-Tentia. Ordinarius: Oberlehrer Dr. Oeth.
Religionslehre. 2 St. w. a) evangelische. Das Reich Gottes im Alten Testament; Wiederholung von Katechismus, Sprüchen und Liedern; Erlernen von neuen Liedern und von Psalmen sowie des 4. und 5. Hauptstücks; Belehrung über Kirchenjahn und gottesdienstliche Ordnungen.(Krebs.) b) katholische. S. Ober-Tertia.
Deutsch. 2 St. w. Lektüre poetischer und prosaischer Stücke aus Hopf und Paulsiek für Tertia. Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten. Das Erforder- liche über die poetischen Formen. Zusammenfassender Uberblick über die wichtigsten grammatischen Gesetze. Häusliche Aufsätze alle vier Wochen.(Wiegandt.)
Lateinisch. 8 St. w. Caesar de bell. Gall. B. I-IV. 4 St. w.— Kasus-Lehre nach Harre, Syntax,§§ 123— 180, das Wichtigste aus der Tempus- und Moduslehre; Ubersetzungen nach Ostermann, Ubungsbuch für Tertia; wöchentlich abwechselnd schriftliche häusliche und Klassenarbeiten; vierteljährlich eine Ubersetzung ins Deutsche. 4 St. W.(Orth).
Griechisch. 6 St. w. Einübung der Formenlehre bis zu den Verba liquida einschl., nach Römer§§ 1—54. Ubungen im Ubersetzen nach Wetzels griechischem UÜbungsbuche(IV. Aufl.)§§ 1— 80. Alle 8 Tage abwechselnd eine häusliche oder eine Klassenarbeit.(Peters.)
Französisch. 2 St. w. G. Plötz, Elementarbuch,§ 44— 63. Plötz-Kares, Ubungs-
buch B. 1—7 mit den entsprechenden Abschnitten der Sprachlehre. Alle zwei Wochen ein Exercitium oder eine Klassenarbeit. Sprechübungen.(Eichelkraut.)


