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Geschenke: Von Herrn Ober-Ingenieur L.: 25 Stück Pariser log. Rechenstäbe, ein sehr wertvolles Geschenk; Bock IV: Wasserwage; Ahrens VI: Math. Modelle; Lu c k'und Schlimm H,: Eine Raustestatet nach eignem Entwurf; Ellinger II,: Ein Kabelstück; Vngenannt: Gasometer.
8. Zeichenunterricht. Anschaffungen: 2 Vasen— 1 Krug— 1 Kanne— 1 Zinkkanne— 1 Zinkbecher— 14 eben- und lmamafſtabise Körper für Projektionszeichnen— 1 Projektionstatel.
Geschenke:
Friedrich, Kuhn, Zimmermann IV: mehrere Flaschen.— Auerbach III,: einen Römer.— Beeres und Feitler IIE: einige Schmetterlinge, Rawitscher III,: Seidenschwanz.
Für die Bereicherung, welche unsere Sammlungen in diesem Jahre durch die Geschenke erfuhren, sage ich allen Gebern auch nier verbindlichsten Dank.
VI. Mitteilungen an die Eltern.
1. Es wird von neuem darauf hingewiesen, dass in Rücksicht auf den Gesamt- betrieb des Schulorganismus eine Verlängerung der Ferien nur dann bewilligt werden kann, wenn das Gesuch durch den überzeugenden Hinweis auf den Gesundheitszustand unter Vorlegung massgebender ärztlicher Zeug- nisse begründet wird, und wenn es(von besonderen Zwischenfällen natürlich abgesehen) rechtzeitig vor Anfang der Ferien vorgebracht wird.
2. Das neue Schuljahr wird Montag, den 7. April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung eröffnet. Sämtliche für die Gymnasialklassen angemeldeten Schüler haben sich zu dieser Stunde in dem Gymnasium einzufinden, die in die Vorschule eintretenden am folgenden Tage um 8 Uhr. Für auswärtige Schüler bedarf es bei der Wahl der Wohnung oder der Pension der Genehmigung des Direktors.
Das Aufnahmegeld beträgt 5 Mk., das Schulgeld, das vierteljährlich in einer der ersten- Wochen, nach den Ferien erhoben wird, für alle Klassen 150 Mk. jährlich.
3. Dfe Abmel dung der Schüler hat spätestens in der auf den Tag des Schul- schlusses folgenden Woche zu erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist tritt ein, wenn bei dem Abmeldetermin zu Weihnachten oder Ostern die Frist vor dem 2. Januar oder dem 1. April ablaufen würde. Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu den angegebenen Zeitpunkten, so tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein.
4. Zur Turnprüfung am 10. März, nachmittags 4 Uhr, sowie zur Schlussfeier am 22. d. Mts. morgens 10 Uhr werden die Angehörigen unserer Schüler höflichst eingeladen.
Frankfurt a. M., den 15. März 1001. Der Königliche Gymnasial-Direktor Dr. Hartwig.
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