Jahrgang 
1905
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lichen Klassen machten ca. 5% der Schüler hiervon Gebrauch. Leider fehlt es auch nicht an Schülern, die wohl imstande sind, sich die Lern- mittel zu beschaffen, die sich aber grundsätzlich weigern. In solchen Fällen mußßten Polizeistrafen in Anwendung gebracht werden. Wir haben es auch versucht, die Lernmittel gegen Ratenzahlungen an die Schüler abzugeben. Diese Einrichtung bereitet jedoch große Schwierigkeiten. Sie bringt Geldverluste mit sich und erfordert einen bedeutenden Zeit- aufwand für die Einziehung der Raten, für Mahnungen und Ver- warnungen an die Eltern. Fälle, in denen Arbeitgeber die Lernmittel bezahlt hätten, sind nicht zu unserer Kenntnis gekommen. Die Schul- leitung mußte mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln darauf halten, die säumigen Schüler zur Beschaffung der Lernmittel anzuhalten, da unter diesem Mangel der Unterricht erheblich zu leiden hat. Ganz besonders trifft dieses zu im Zeichenunterricht.

Die Schwierigkeiten, welche der Schule durch die Beschaffung der Lernmittel durch die Schüler erwachsen, könnte die Frage nahe legen, ob es nicht zweckdienlich sei, die Lernmittel an alle Schüler unent- geltlich zu verabfolgen. Diese Frage ist nicht allein vom Geldstandpunkt aus zu betrachten. Aus erziehlichen Gründen muß gefordert werden, daß die Schüler sich die Lernmittel selbst beschaffen. Wenn die jungen Leute mit den ihnen unentgeltlich gelieferten Sachen wie die Er- fahrung hier und an anderen Orten gelehrt hat verschwenderisch umgehen, so werden in ihnen Neigungen geweckt, die im späteren Leben sehr verhängnisvoll wirken können. Aber auch in anderer Beziehung sind Bedenken geltend zu machen. Die Fortbildungsschüler stehen als Angehörige eines praktischen Berufes im Erwerbsleben und somit unter dem Einfluß allgemein gültiger wirtschaftlicher Gesetze. Sie erfahren es täglich, unter welch harten Bedingungen Eigentum erworben wird. Gelangen sie nun in den Besitz von Eigentum ohne voraufgegangene Arbeit, so erhält die ihnen vom Leben gegebene Belehrung einen bedenklichen Ritßz. Der Begriff des Eigentums erleidet hierdurch eine Verschiebung.

Der Unterricht liegt in den Händen von Berufslehrern und Fachmännern. Es wird von uns keineswegs die Meinung vertreten, dass die Fortbildungs- schule dem Berufslehrer gehöre. Wir nehmen die Lehrer, wo wir sie finden. Wo sich tüchtige Meister, Techniker, Kaufleute, die mit der Kenntnis des Berufes ein gewisses methodisches Geschick verbinden, zur Mitarbeit einfinden, da sollen sie uns herzlich willkommen sein. Für den Unterricht im Fachzeichnen, der sich den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Gewerbe streng anpassen mub, sind ohne Zweifel tüchtige Männer der Praxis die geeignetsten Lehrer. Ich halte es daher für durchaus richtig und erforderlich, daß dieser Unterricht Fachmännern

Lehrer.