Jahrgang 
1929
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9) Befreiungen der Schüler vom künstlerischen, technischen und Religionsunterricht.

ſ Lach Ola Olb Ula UIb UIc Olla Olb Unr Uo OIHla O mb Ollc UHls UIIIb W V VWa VID Zeichnen. 1- V( Musikke- 1- V Turnen.. 3 1 1 1 2 1 4 Religion. 1 1 2 V 1 h) Teilnahme am wahlfreien Unterricht. Latein I................ 17 Teilnehmer Pappen I........!.12 Jeilnelimer Iatein II............. 16 Pappen I......... 1, 14 Tatein III................16 2. Pappen III............ 15 Latein IV................ 21 5. SGuiftkursus........... 3 Photographie............. 12 Modellieren I.......... 13 Graphil.............. 5 Modellieren IJ 12 Holzbearbeitung...... 12. Modellieren III........ 12 IHolzbearbeitung II.......... 12

i) Schulgeld, Freistellen und Wohltätigkeitseinrichtungen Das Schulgeld betrug im Schuljahr 1928/29 jährlich 180. RM. Ab Ostern 1020 ist es erhöht auf 200. RM im

Jahr. Für Auswärtige Erziehungsberechtigte, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadtgemeinde Frankfurt a. M. haben tritt noch eine 25prozentige und für Ausländer eine 100prozentige Erhöhung hinzu. Auf besonderen

Antrag kann das zweite Kind 50 Prozent Ermäßigung und das dritte Kind Schulgelderlaß erhalten.

135 Schüler bzw. Schülerinnen erhielten im vergangenen Jahr eine ganze und 1s ein halbe Freistelle, Er- mäßigung für das zweite Kind 68, Erlaß für das dritte Kind 1s Erziehungsberechtigte.

Erziehungsbeihilfen wurden 10 Schülern seitens der Stadt gewährt; 1 Schüler erbielt eine Erziehungsbeihilfe vom Reich aus.

Für den Theaterbesuch bedürftiger und würdiger Schüler stellte die Stadt den Betrag von 160. RM zur Verfügung.

Damit kein Kind wegen der sozialen Verhältnisse der Eltern von den vorgeschriebenen Wanderungen und Ausflügen ausgeschlossen wird, hat die Stadt neuerdings einen Wanderfonds eingerichtet, der sich in diesem Schuljahr auf 525. RM belief.

k) Unterstützungsbücherei

Weiterhin stellte uns auch in diesem Jahre die Stadt Mittel zur Verfügung, um unsere Hilfsbücherei zu er- gänzen und Zeichenmaterial anzuschaffen. Wir bitten die Eltern, bei Inanspruchnahme dieser Einrichtung den Antrag schriftlich bei der Schule einzureichen.

1) Gesundheitszustand der Schüler

Der Gesundheitszustand der Schüler war im allgemeinen gut. Längere Erkrankungen einzelner Schüler waren nur wenige zu verzeichnen. Auch die Grippe-Epidemie im jJanuar/ebruar ist verhältnismäßig gnädig an uns vorübergegangen, so daß wir den Schulbetrieb bis auf die von den städtischen Behörden allgemein angesetzten Kohlenferien aufrecht erhalten konnten. Seitens der Stadt ist die segensreiche Einrichtung getroffen worden, daß alle Schüler einmal im Jahr von dem Schularzt untersucht werden sollen. Unser Schularzt. Herr Dr. Jüngst, war im vergangenen Schuljahr leider beruflich derartig in Anspruch genommen., daß die Durchführung dieser Unter- suchung sich noch nicht vollständig ermöglichen ließ. Immerhin konnten auf Grund dieser Untersuchungen manche Eltern auf körperliche Fehler und Krankheiten ihrer Kinder aufmerksam gemacht werden; außerdem veranlaftte Herr Dr. Jüngst in einigen Fällen eine Erholungsfürsorge. Bis jetzt steht uns Ilerr Dr. Jüngst an jedem ersten und dritten Dienstag im Monat in seiner Sprechstunde für Anfragen zur Verfügung; wir hoffen aber, daft die Stadt die von uns beantragte wöchentliche Sprechstunde bald einrichten kann. Alle Kinder wurden in diesem Jahr von unserem Schulzahnarzt, Ilerrn Dr. Langemak, untersucht, der für die Behandlung unserer Schüler uns wöchentlich am Dienstag, Donnerstag und Samstag zur Verfügung steht.

m) Schüler-Unfall-Versicherung

Der mit der Gothaer Allgemeinen Versicherungsbank A.-G., Gotha, abgeschlossene Kollektiv-Unfall-Versiche- rungsvertrag bleibt auch für das neue Schuljahr bestehen. Es ist nur insofern eine Anderung eingetreten, als wir nicht mehr durch Herrn W. Barndt versichert sind. sondern uns dem von den Städtischen Schulbéhörden für alle Schulen mit der Gothaer Allg. Vers.-Bank abgeschlossenen Versicherungsvertrag anschließen. Der Prämiensat⸗ pro Kind beträgt für das ganze Schuljahr 0.45 RM. Die Versicherungsbedingungen sind dieselben, nur haben sich die Vergütungen für Invaliditäts- oder Todesfall infolge des geringeren Prämiensatzes ebenfalls ctwas verrin- gert. Die Versicherungsbedingungen können im Sekretariat der Schule eingesehen werden. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, daf alle Unfälle unbedingt gleich im Sekretariat zu melden sind.

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