G. Mitteilungen an die Eltern.
Jede Schülerin ist verpflichtet, an allen Veranstaltungen der Schule(auch dem Pflichtschwimmen. den Festen und Ausflügen) teilzunehmen. Die Meldung zum wahlfreien Unterricht verpflichtet auf cin Jahr. Von Turnen. Spielen. Zeichnen und Singen kann nur mit Zustimmung des Schularztes. Ilerrn San.-Rat Dr. Rothschild. befreit werden, der auch bei jedem Erholungsurlaub gehört werden mufs. Sprechstunden des Schularztes: Dienstag nachm. 5 Uhr. Freitag vorm. 9 Uhr, Hallgarten- straße 54.
Die„Spieltage“ sind aufgaben frei.
Klle Schülerinnen sind dem NYin.-Prl. UII 358 vom 22. Februar 1926 entsprechend bei allen Veranstaltungen der Schule gegen Unfall versichert: die Gebühr beträgt 65 Pf. im Jahre.
Das Schulgeld beträgt leider im neuen Jahre für Einheimische 180 N., für Auswärtige 225 M., für Ausländer 360 M.(bisher 120. bezw. 150, be⸗w. 24o N.). Der wahlfreie Unterricht kostet 24 M. (bisher 21.60) jährlich; beides ist in Monatsraten zahlbar. Antrag auf Ermäßigung und Erlaß der Gebühren sind an die städtischen Schulbehörden, Schulgeldveranlagung. Großer Kornm. 2. zu richten, und zwar bei erstmaliger Beantragung unter Vorlage des lelzten Schulzeugnisses spälestens bis zum Schlusse des Schul- bezw. des Sommerhalbjahres. bei Anträgen auf Weiterbewilligung bis spätestens 15. März des Jahres.
Unsere Hilfsbücherei steht bedürfligen Schülerinnen auf bpegründeten schriftlichen Antrag der Eltern zur Verfügung; es nimmt uns wunder, daß nicht wenige Eltern Gebrauch von dieser Einrich- tung machen, deren Töchter aufs feinste gekleidet zur Schule kommen und es sich an nichts fehlen lassen. Die Mittel zum&usbau der Hilfsbächerei sind neuerdings so beschränkt, daßs nur wirklich bedürftigen Schülerinnen die Benutzung gestattet werden kann.
Wir bitten die Eltern dringend. ihren Töchtern nur wenig Geld mit in die Schule zu geben und die Ausgaben nachzuprüfen. Leider geben die Mädchen auf dem Schulweg viel unnötiges Geld für Näschereien aus. Auch bitten wir, den Umgang und den Lesestoff zu überwachen, die Ilädchen einfach zu kleiden und von Parfum und Puder abzuschen. Schmuck mitzubringen ist nicht gestattet. Uhren sind in den meisten Fällen durchaus unnötig. Das Tragen irgend welcher Abzeichen ist vom Minister streng untersagt. Es ist den Eltern sehr zu raten, sich die IIefte ihrer Töchter recht oft zeigen zu lassen und die Art, wie sie zu Ilause arbeiten., zu beobachten. Wir warnen die Pltern dringend davor, ihre Töchter zu häufig an Theater. Konzerten und Gesellschaften teilnehmen zu lassen und ihnen einen übertriebenen Sportbetrieb zu gestatten. Die Aufmerksamkeit wird dadurch zu sehr von der Schule abgelenkt. und die IHädchen lernen nie ernst und geregelt arbeiten, kommen auch ge- sundheillich zurück. Auch die vielen Kindergesollschaften mit ihrem in der Regel gezwungenen und unkindlichen Verlauf sind ein Wißstand. den vorantwortungsbewußste Eltern abstellen sollten.
Jeder Lehrer hat wöchentlich eine feste Sprechstunde: der Direktor ist jeden Wochentag von 11— 12 Uhr im Amtszimmer zu sprechen. Es empfiehlt sich, in allen Fällen zuerst die Lehrer. ins- besondere die Klassenlehrer, aufzusuchen, und den Besuch vorher anzukündigen, damit etwaige&us- künfte vorher eingeholt werden können. Alle Schreiben sind nicht an den Direktor, sondern an die Direktion zu richten, damit sie auch erledigt werden können, wenn der Direktor persönlich ver- hindert sein sollte.
Bei Erkrankungen ist die Schule spätestens am 2. Tage schrifllich zu benachrichtigen. Keine Schülerin darf den Unterricht aus anderen Gründen versiumen, ohne vorher beurlaubt zu sein.
Wir empfehlen den Eltern die Schulsparkasse; Karten und Sparmarken sind beim Schulhaus- verwalter zu haben.


